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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 17/07/2024 : 10:47:25
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Aufgrund der anstehenden Änderungen bzgl. E-Rechnung ab 01.01.2025 habe ich Fragen an Adad, wie ihr plant das umzusetzen. Auch im Bereich der Synchronisation mit DATEV und der Bankeinnahmen.
Momentan tippe ich alles händisch ein. Unter Adresse habe ich meine Lieferranten eingegeben. Dessen Adressennummer( siehe Adressenverwaltung) geben ich in den Buchungstext ein, sowie die Rechnungs-Nummer. Dann scanne ich unter Adressenverwaltung die REchnungen ein mit der Beleg-Nummer benenne ich sie um.
Ich werde momentan von meinem Steuerberater zu der APP DUO aufgefordert.
Wie genau plant/setzt ihr das um? |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 25/07/2024 : 17:13:20
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Wie lange brauchst Du bei solchen Abläufen für eine Buchung? Üblicherweise bucht ein gutes Buchführungsprogramm anhand von einstellbaren Filtern vollautomatisch die Bankauszüge auf die entsprechenden Buchungskonten.
Die Pflicht zur E-Rechnung besteht ab 2025 im B2B Bereich. Ich erkenne so spontan nicht die Relevanz für Physiotherapiepraxen in Bezug zu Ausgangsrechnungen. Für die Eingangsrechnungen ist adad95 nicht zuständig. |
Geändert durch - mechanicus am 25/07/2024 20:21:01 |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 25/07/2024 : 17:26:13
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Zitat: Hand und Herz: :Ich werde momentan von meinem Steuerberater zu der APP DUO aufgefordert.
Du meinst sicherlich die von Google. Auch hier erschließt sich mir die Relevanz nicht wirklich. Das ist doch nur eine weitere Möglichkeit für Anrufe oder Videokonferenzen zu den bestehenden Lösungen von Skype, Jitsi oder Zoom. |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 01/08/2024 : 13:17:23
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"Üblicherweise bucht ein gutes Buchführungsprogramm anhand von einstellbaren Filtern vollautomatisch die Bankauszüge auf die entsprechenden Buchungskonten."
verstehe ich das richtig, dass du die Privatrechnungen und GKv-Abrechnungen nicht mit ADAD erstellst, sondern mit einem anderen Buchführungsprogramm- wenn ja, mit welchem?
Oder Überträgst du die erstellten REchnungen auf dein Buchführungsprogramm und wieder zurück, damit auch ADAD aktualisiert ist? |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 01/08/2024 : 23:19:53
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Zitat: Hand und Herz: verstehe ich das richtig, dass du die Privatrechnungen und GKv-Abrechnungen nicht mit ADAD erstellst, sondern mit einem anderen Buchführungsprogramm- wenn ja, mit welchem?
Oder Überträgst du die erstellten REchnungen auf dein Buchführungsprogramm und wieder zurück, damit auch ADAD aktualisiert ist?
Weder noch, davon war überhaupt nicht die Rede. Wir erstellen natürlich alle Rechnungen in adad und benötigen dazu auch ab 2025 keine eRechnung, weil das gesetzlich mit dem DTA geregelt ist.
Ich hatte Dich so verstanden, dass Du einen Buchungvorgang für Deinen Steuerberater beschreibst. Das wird üblicherweise mit einem Buchführungsprogramm erledigt. Kann man aber, wenn man Langeweile und Spaß an monotoner Arbeit hat, auch händisch erledigen.
Da eRechnungen erst ab 2025 für B2B (nicht B2C !!) Pflicht werden, was wird das denn, was Du da jetzt schon eintippst?
Ermittelst Du Deinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, reicht es aus, die Rechnungen in adad zu belassen und mit dem Buchführungsprogramm die Posten Deiner Bankkontoauszüge automatisch auf den einzelnen Konten zu buchen. Beim Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) musst Du zur Ausgangsrechnung zunächst eine Forderung buchen und bei Zahlung diese rausbuchen. Das sollte sich aber auch weitgehend automatisieren lassen. Auch hier können bis zur Betriebsprüfung des Finanzamtes die Rechnungen in adad verbleiben.
Edit:
Das Buchen der Zahlungen der Ausgangsrechnungen sieht so aus, dass das Buchführungsprogramm die Bankkontoauszüge in einem maschinenlesbaren Format (z.B. MT940) einliest und z.B. alle Buchungen, die eine 9-stellige Zahl beginnend mit "112" im Verwendungszweck enthalten, mit Bank an Erlöse Krankenkassen automatisch bucht. Dazu wird doch nichts aus adad benötigt. |
Geändert durch - mechanicus am 01/08/2024 23:39:36 |
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Entwicklung
Deutschland
1962 Beiträge |
Gesendet am: - 05/08/2024 : 14:18:23
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Auch wenn eRechnungen vorerst nur im B2B Bereich vorgeschrieben sind, werden wir bei den in das DATEV Export – Verzeichnis abgelegten PDF - Ausgangsrechnungen eine Rechnung im ZUGFeRD – Format anfügen. Diese Möglichkeit muss, falls gewünscht in der Maske DATEV Export aktiviert werden. Derzeit werden folgende Rechnungsarten unterstützt: Artikelverkauf, Anteilsrechnung, Kostenträgerrechnung, Privatrechnung, Kassenrechnung.
Die Kassenrechnung besteht aus einer sehr stark gekürzten Fassung der eigentlichen elektronischen Rechnung
Zur Erklärung: Die vom Steuerberater eingesetzte Software kann PDF / A-3 Dateien mit eigebetteter ZUGFeRD Datei lesen. So ist die Übernahme der Ausgangsrechnungen weitgehend automatisiert möglich. |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 06/08/2024 : 12:39:08
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Stimmt, hatte ich nicht bedacht, Kostenträgerrechnungen benötigen ab 2025 die e-Rechnung. Wie wird sie an den Kostenträger übermittelt? Verschlüsselte E-Mail ginge, aber die beherrschen die wenigsten und unverschlüsselt scheidet wegen des Datenschutzes aus.
Ich gehe davon aus, dass sich am DTA-Format der Rechnungen an die GKV nichts ändert oder soll da irgend etwas mit der eRechnung ersetzt bzw. ergänzt werden? |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 14/08/2024 : 09:06:10
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"Alle Unternehmen müssen ab dem 01.01.2025 gesetzlich E-Rechnungen empfangen können. Unternehmer ist jedes umsatzsteuerliche Unternehmen, auch wenn es ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze erbringt (z.B. Heilberufe)."
Also geht es nicht nur um den Export- sondern auch darum, es bei Belege buchen zu integrieren. |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 14/08/2024 : 19:58:10
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Kannst Du es dort nicht einfach abspeichern, wie Deine gescannten Bilder? |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 21/10/2024 : 10:29:02
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Zitat: Entwicklung: (...)Derzeit werden folgende Rechnungsarten unterstützt: Artikelverkauf, Anteilsrechnung, Kostenträgerrechnung, Privatrechnung, Kassenrechnung.
Nach dem neu erscheinenen BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (pdf) sind physiotherapeutische Behandlungen von der eRechnungspflicht nicht betroffen. Einzig der Artikelverkauf (auch als Kleinunternehmer) bleibt prinzipiell bestehen, ist aber mangels b2b irrelevant.
Im Praxisbetrieb wirkt sich also die eRechnungspflicht nicht aus. |
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BODYBALANCE
80 Beiträge |
Gesendet am: - 23/10/2024 : 10:53:55
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Zitat: Ersterfassung durch mechanicus
Zitat: Entwicklung: (...)Derzeit werden folgende Rechnungsarten unterstützt: Artikelverkauf, Anteilsrechnung, Kostenträgerrechnung, Privatrechnung, Kassenrechnung.
Nach dem neu erscheinenen BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (pdf) sind physiotherapeutische Behandlungen von der eRechnungspflicht nicht betroffen. Einzig der Artikelverkauf (auch als Kleinunternehmer) bleibt prinzipiell bestehen, ist aber mangels b2b irrelevant.
Im Praxisbetrieb wirkt sich also die eRechnungspflicht nicht aus.
Danke für die Info. Wieder eine Baustelle weniger. Viele Grüße |
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Thema |
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