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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 28/08/2024 : 20:06:02
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Ich hätte einen Wunsch für den Einzug der Zuzahlung bei Blankoverordnung per ELV. DA ja erst am Ende wirklich feststeht, wieviel Zuzahlungen man kassieren muss, wäre ja das optimale erst am Ende die Zuzahlung zu kassieren. Da manche Patienten/Kollegen beim letzten Behandlungstag vergessen, die Zuzahlung zu bezaheln ( Pat. hat kein Bargeld bzw. Ec-AKrte dabei)/kassieren, würde ich gerne am Anfang eine Unterschrift für die ELV vom Patienten nehmen für die geplante Zuzahlung. Bisher ist es ja auch schon so, dass der Zuzahlungsbetrag geändert wird, der abgebucht wird, wenn das Rezept während der Behandlung geändert wird. Wenn es dann eine Möglichkeit gibt, bei Blankoverordnungen erst die Zuzahlungen nach 16 Wochen per ELV einzuziehen. SPätestens dann wäre ja klar, wieviel Zuzahlungen man kassieren muss |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 30/08/2024 : 14:34:25
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Man könnte ja auf die ELV-Formular einen Text schreiben:
"Ich bestätige, dass ich darauf hingewiesen wurde: - dass ich Zuzahlungen über 10% der Kosten und 10€ pro Rezept zahlen muss - dass der Zuzahlungsbetrag abhängig von Anzahl/Art der Behandlungen erst am Ende der Behandlungsserie bei Blankorezepten feststeht. -dass die Zuzahlung 16 Wochen nach Behandlungsbeginn abgezogen wird. |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 29/10/2024 : 17:04:43
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Damit die ELV wirklich erst abgebucht werden, wenn die 16 Wochen um sind, würde ich bei > Buchhaltung > SEPA Lastschrift erstellen
mir als zusätzliche Spaltenauswahl - das Rezeptausstellungs-Datum - ein B - für Blankorezepte wünschen.
So kann ich die Auswahl durch die Häckchen vorne ganz leicht reduzieren, wenn die 16 Wochen noch nicht um sind.
Ist das möglich?
Wir haben unsere Patienten gefragt, ob Sie sich auf dieses Verfahren mit den Zuzahlungen einlassen könnten und wir haben nur positive Rückmeldungen bekommen.
VORTEIL: - Man hat kein hin und her gebuche - dem Patienten könnte man jederzeit mit Blick auf das Rezept sagen, wo die Zuzahlung gerade liegt. So kann er jederzeit auch sagen, dass wir die Behandlungen stoppen sollen, wenn er nicht so viel Zuzahlungen zahlen möchte. - man hat auf jeden Fall die Unterschrift für die Zuzahlung und vergisst sie nicht bei der letzten Behandlung. oder wenn der Patient spontan seine letzten Behandlungen absagt und nicht mehr kommt - man muss nicht bei den Krankenkassen oder dem Patienten hinter der Zuzahlung hinterher rennen.
NEGATIVE - mir fällt nichts ein |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 29/10/2024 : 18:16:52
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Mich brauchst Du nicht überzeugen, bei uns ist die Bargeldkasse abgeschafft und Zahlungen finden nur noch per Überweisung oder SEPA-Lastschrift statt.
Ein Lastschriftmandat gilt unbefristet. Aktuell wird nur das einmalige Verfahren genutzt, besser wäre insbesondere bei Dauerpatienten das Verfahren für wiederkehrende Zahlungen.
Beim einmaligen Verfahren müsste die Einzugsermächtigung nicht auf eine bereits festgelegte Rechnungsnummer und des Betrags lauten, dann kann am Anfang das Mandat erteilt werden und am Ende der Einzug erfolgen. Der Text auf der Mandatserteilung weicht dann vom späteren Verwendungszweck ab.
Du könntest eine passende neue Druckvorlage erstellen. Da die Lastschrift beim Druck erzeugt wird, löscht Du sie anschließen im Stapel unter "Buchhaltung -> SEPA Lastschriften erstellen" und führst die Lastschrifterstellung zum Behandlungsende erneut durch, das Papier kannst Du dann wegschmeißen, der Pat. hat ja schon vorher unterschrieben.
Wenn die anschließende Löschung nach dem ersten Ausdruck zu fehleranfällig erscheint oder die MA nicht die entsprechenden Rechte dafür haben, könnte auf eine externe SEPA-Vollmacht zurückgegriffen werden.
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