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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 28/09/2024 :  11:36:51  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo, ab 01.10.24 gibt es die Möglichkeit bei MLD Rezepten,auf denen keine Therapiezeiten angegeben sind diese "selbst" zu bestimmen, je nach Diagnose.
Leider habe ich bisher vom Verband keine Info, wie die Rezepte auszufüllen sind, sprich, trage ich nur auf der Rückseite die Therapiezeit ein ?
Hat jemand genauere Infos.
Grüße aus Hessen und ein schönes Wochenende

mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 01/10/2024 :  09:12:45  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Geht nur bei bestimmten ICD10-Codes. Arzt muss auf der Verordnung das Stadium (1,2 oder 3) vermerken und lässt die Zeit offen.
Du vermerkst auf der Rückseite, was Du behandelt hast, sofern es nicht aus der Quittung des Patienten hervorgeht.
Infos findest Du z.B. bei der KBV.
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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 01/10/2024 :  10:52:50  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo Mechanicus, vielen Dank
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Hotline

Deutschland
1895 Beiträge

Gesendet am: - 01/10/2024 :  17:26:49  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Hotline's Homepage  Antwort mit Zitat
Bitte achten Sie bei der offenen Verwendung dieser Leistungen das beim Bedrucken der Rückseite die Zeit mit angegeben werden muß. Wird also Standardmäßig die Rückseite mit der Bezeichnung bedruckt, sollte hier zusätzlich die Dauer in der Leistungsübersicht dem Text hinzugefügt werden. Auch wenn sich aus dem Leistungstext "Großbehandlung", "Ganzbehandlung" und "Teilbehandlung" die Dauer rein theoretisch automatisch ergibt, muß der Patient die Dauer sehen und quittieren.
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 02/10/2024 :  08:52:08  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Aktuell warnt der IFK (möglicherweise auch andere Verbände) vor der Annahme von diesen neuen Verordnungen ohne Zeitangabe, weil die Anpassung des Rahmenvertrages noch strittig ist und keine Rechtssicherheit herrscht.
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 02/10/2024 :  09:17:59  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Hotline: (...) beim Bedrucken der Rückseite die Zeit mit angegeben werden muß.
Das war schon bisher Pflicht, aber so ein Hinweis ist für einige wohl immer noch hilfreich. ;-)
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