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carsten
Germany
56 Beiträge |
Gesendet am: - 05/05/2025 : 16:04:18
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Hallo in die Rund, ich habe mich mit der Problematik beschäftig und möchte dies nur zur Kenntnis geben ! Das Serviceportal NRW nimmt den Antrag nach Anmeldung entgegen/auf und erhebt hierfür eine Gebühr von 40,00 € das ausstellende Amt ist Münster - hier sind dann weitestgehend alle Informationen schon da und man bekommt einen link zum gewählten VDA ( Vertrauensdienstanbieter ), ich hatte mich für t-Systems entschieden aus Mangel von Kenntnis , ob andere günstiger sind weiß ich nicht, auf jeden Fall habe ich für 5 Jahre einen Gesamtpreis von 420 € ( jährlich. 84 €) zu entrichten und jetzt das aller schönste - die jährlich Gebühr ist sofort fällig, meine Anfrage bei t Systems hinsichtlich der evtl. Einführung 2027 spielt keine Rolle ! Folglich zahlt man schon mal für ca. 2 Jahre eine Gebühr obwohl der Einsatz vollumfänglich noch gar nicht möglich ist ! Das ist ja noch positiv gerechnet - wer weiß denn heute wann das eRezept kommt ? Die SMC-B für Praxis wird mit Sicherheit auch nicht günstiger werden !?
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mechanicus
Germany
1965 Beiträge |
Gesendet am: - 05/05/2025 : 17:05:06
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Ist doch nichts neues. Immer wenn der Staat eine seiner Behörden beauftragt, etwas zu entwickeln, was man dann gesetzlich gezwungen ist, anzuwenden, kommt Murks raus und es wird teuer. |
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birgit
72 Beiträge |
Gesendet am: - 06/05/2025 : 10:25:21
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2027 ist das Jahr, in dem die elektronische Verordnung eingeführt werden soll. Der Anschluss an die TI muss jedoch bereits zum 1.1.2026 erfolgen. So ist es im SGB V §360(8) geregelt: „Um Verordnungen nach den Absätzen 5, 6 oder Absatz 7 elektronisch abrufen zu können, haben sich Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 sowie der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c bis zum 1. Juli 2025, Erbringer von Leistungen der Soziotherapie nach § 37a bis zum 1. April 2027, Heil- und Hilfsmittelerbringer sowie Erbringer der weiteren in Absatz 7 Satz 1 genannten Leistungen bis zum 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur nach § 306 anzuschließen.“
Da die Prozesse bis zur Bereitstellung der TI in der Praxis etwas länger dauern, empfiehlt es sich, das ganze möglichst früh einzuleiten. Einen Nutzen hat man alleine schon durch die Kommunikationsmöglichkeit über KIM. Ridler hat zur Weiterentwicklung von Adad95 auch vor kurzem eine Kundeninformation veröffentlicht (Kundeninformation 2025.04.02 - Information zur TI).
Die Kosten werden zum allergrößten Teil durch den GKV Spitzenverband übernommen. auch das ist ein Prozess, der sich gerne etwas in die Länge zieht.
Ich hatte zu diesem Thema schon mehrere Beiträge hier im Forum verfasst. Einfach mal mit dem Begriff „Telematik“ die Suchfunktion nutzen. |
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BODYBALANCE
102 Beiträge |
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birgit
72 Beiträge |
Gesendet am: - 06/05/2025 : 16:43:13
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Zitat: Ersterfassung durch BODYBALANCE
immer mit der Ruhe. Der Anschlußtermin wird sowieso nochmal verschoben.
siehe z.B. hier
https://physio.de/community/news/termin-1.-januar-2026-wackelt/99/11600/2
Ich bin ruhig. Ich habe meine Hausaufgaben erledigt. TI läuft problemlos, ebenso KIM. Der GKV-Spitzenverband zahlt quartalsweise.
Mit meinen Beiträgen möchte ich gerne eine Bewusstsein dafür schaffen, dass die Einbindung und Nutzung der TI kein Hexenwerk ist und auch schon vor der Einführung der elektronischen Verordnung ein Nutzen entsteht. Dar Aufwand dafür ist etwas nervig, aber überschaubar.
Hoffentlich wird jetzt bald die ePA-Funktion bereitgestellt, nachdem die Gematik ihre Sperre für alle Leistungserbringer außerhalb der Funktion Arztpraxis/Psychotherapeut/Apotheke aufgehoben hat.
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BODYBALANCE
102 Beiträge |
Gesendet am: - 07/05/2025 : 06:18:19
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Zitat: [i]
Hoffentlich wird jetzt bald die ePA-Funktion bereitgestellt.
Ja, wir können es alle kaum erwarten, wo doch alles so top sicher vor Hackern ist. Und jeder Arzt bei einem Schnupfen Einblick in die gesamte Krankheitshistorie hat. |
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mechanicus
Germany
1965 Beiträge |
Gesendet am: - 07/05/2025 : 16:32:58
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@BODYBALANCE: Dies ist (noch) ein freies Land, Du kannst die ePA ja ablehnen. ;-= |
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Thema  |
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