Hallo, Der Heilmittel Katalog Check meldet einen Fehler, wenn die Anschluss Blanko Verordnung eines Patienten mit gleicher Diagnose vor Ablauf der 16-wöchigen Frist der Vorgänger Blanko Verordnung ausgestellt wurde. Auch wenn die Vorgängerverordnung innerhalb der Beginn Frist der Folgeverordnung von 28 Tagen abläuft und die Anschlussverordnung innerhalb dieser 28 Tage Beginn Frist begonnen wird. Die Ausstellung der Folgeverordnung durch den Arzt ist jedoch, so wie ich das mitbekommen habe, auch schon vor Ablauf der aktuellen Blankoverordnung möglich oder ?
Solang das erste Blanko - Rezept gültig ist, darf kein zweites Rezept angenommen werden. Vergleiche Anlage 1, Kapitel 1 Absatz 7
Die 28 Tage kommen dadurch ins Spiel, dass das neue Rezept erst angenommen wird, wenn das erste Rezept abgelaufen aber das zweite Rezept noch gültig ist. Ob dieser Argumentation alle Krankenkassen folgen, wird sich zeigen.
Da lässt sich leicht argumentieren. Woher wollen die Krankenkassen wissen wann ich die 2. BV angenommen habe. Natürlich erst am Tag der ersten Behandlung.