Liebes adad-Team, Danke für die HMK-Prüfungsleiste. Bestünde evtl die Möglichkeit, als zusätzlichen Prüffaktor die "Nutzungsdauer" für eine Verordnung zu ergänzen? Damit meine ich, dass Verordnungen mit max. 6 Behandlungseinheiten, binnen 3 Monaten abgeschlossen sein müssen, mehr als 6 Behandlungseinheiten binnen 6 Monaten, BG Verordnungen binnen 2 Monaten, bei Langfristgenehmigung ebenfalls binnen 6 Monaten usw. adad könnte vielleicht zunächst anhand des Ausstellungsdatums und nach Eingabe der ersten Behandlung den spätesten Termin errechnen. Wäre toll! Herzlichen Dank für die Prüfung meiner Frage. Physiopraxis Berlin Kerstin E. |