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 Die Schritte zur eigenen Abrechnung
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Ridler Datentechnik

Deutschland
1107 Beiträge

Gesendet am: - 27/08/2004 :  14:10:40  Profil ansehen  Besuche Ridler Datentechnik's Homepage
Die Schritte zur eigenen Abrechnung:
Jeder Heil- und Hilfsmittelerbringer darf seine erbrachten Leistungen mit den Kostenträgern (Krankenkassen) selbst abrechnen. Um am System teilzunehmen sind folgende Schritte erforderlich:

1. Eigene IK – Nummer beantragen
Das gesamte Zahlungssystem im Gesundheitswesen basiert auf dem Institutionskennzeichen. Sollten Sie noch nicht über ein IK verfügen, beantragen Sie dies bitte bei der
Sammel- & Verteilstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstr. 111 - 53757 St. Augustin
Tel: 0 22 41 / 2 31-12 75, Fax: 0 22 41 / 2 31-13 34.

2. In ADTax (-Stammdaten -Mandantenverwaltung -Abrechnung Schaltfläche Verschlüsselung) Zertifizierungsantrag erstellen.
Dies ist auch in der Demoversion möglich. ADTax druckt den komplett ausgefüllten Antrag, erzeugt die Zertifizierungsanfrage und sendet diese direkt an das Trust Center ITSG (In Kommunikation die Email Einstellung zur Abrechnung zuvor konfigurieren). Den ausgedruckten Antrag unterschreiben und per Post oder Fax zum Trustcenter schicken. Die Bearbeitung benötigt ca. 2-5 Werktage.
Zur Beschreibung: https://www.adad95.de/Dokumentation/Abrechnung.aspx

3. In ADTax Zertifizierungsantwort einlesen
Das Zertifikat wird direkt von ADTax online abgeholt und eingelesen. Danach sind unter Verschlüsselung alle Felder GRÜN und es kann abgerechnet werden.

4. ADTax lizensieren
In der Demoversion werden keine Daten, weder verschlüsselt noch unverschlüsselt, erzeugt. Zur Abrechnung muß ADTax zuerst käuflich erworben und mit Lizenzcode freigeschaltet werden. Die Bearbeitungsdauer liegt bei einem Werktag.
Zum Kaufvertrag: https://www.adtax.eu/PreiseBestellung.aspx

5. Selbst abrechnen
Sie können (bis jetzt) beliebig oft (außer AOK Bayern) im Monat abrechnen. Es wird keine Papierrechnung den Rezepten mehr beigelegt. Es gibt kein Testverfahren mehr. Falls Sie Papier beilegen, sind die Kassen berechtigt auf Papierbasis abzurechnen und ziehen 5% von der Rechnungssumme ab.

Tipp: Es gibt im Norden AOKs, die möchten vertragswidriger Weise zusätzlich Papier. Stellen Sie dafür 5% der Rechnungssumme in Rechnung!


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