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 Anmahnungen von Berufsgenossenschaften
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jungbernd

Deutschland
16 Beiträge

Gesendet am: - 27/10/2007 :  13:48:22  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Ich musste letztens 2 Berufsgenossenschaften mahnen. Beide konnten mit der Erinnerung der Rechnungs-Nr. die erforderlichen Unterlagen nicht finden und fragten nach dem Patienten.

Mein Vorschlag: Bei Anmahnung von BG-Rechnungen, ect. den Namen des Patienten mit aufzuführen.

Freundliche Grüße aus Kirchvers

Bernd Jung

Entwicklung

Deutschland
1963 Beiträge

Gesendet am: - 29/10/2007 :  09:28:05  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Hallo Herr Jung,

da an Kostenträger auch Sammelrechnungen geschrieben werden habe ich je Rechnung theoretisch mehrere Patienten. Um das zu verwirklichen muß die gesamte Druckausgabe geändert werden.

Vorschlag: Legen Sie eine Kopie der Rechnung bei.
Ich werde über die Möglichkeit nachdenken gleichzeitig mit der Mahnung die Kassenrechnung erneut auszugeben.
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