Wir hatten letztens das Problem, daß ein Patient bei Erstverordnung und Folgeverordnung Frequenz 3 x pro Woche hatte. Bei der Abrechnung dieser beiden Rezepte ist nun folgendes passiert. Beim ersten Behandlungsdatum der Folgeverordnung wurde versehentlich das Datum der letzten Behandlung der Erstverordnung eingegeben. Ich würde mir wünschen, daß man sofort von Dschinni gewarnt wird, ob das Datum so korrekt ist. Leider ist es dann erst nach dem taxieren aufgefallen. Wäre schön, wenn man bei einer Folgeverordnung bei Terminüberschneidung gewarnt werden würde. |