Ridler Datentechnik
Deutschland
1107 Beiträge |
Gesendet am: - 08/04/2008 : 15:32:39
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Immer wieder wird unsere Hotline gefragt, warum im Standardrechnungstext keine Zahlungsfrist enthalten ist.
Bereits zum 01.05.2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft. Mit Newsletter vom 29.07.2000 haben wir alle adad95 Kunden informiert:https://www.adad95.de/Servicebereich/EMailarchiv2000/tabid/231/Default.aspx
Neues Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen:
Zum 1. Mai 2000 ist eine gesetzliche Neuregelung im Schuldnerbereich in Kraft getreten. Die Änderungen sind:
Ein Schuldner gerät 30 Tage nach Rechnungseingang automatisch in Verzug, ohne daß eine Mahnung notwendig ist. Für Zahlungen nach dem 30 Tag eingehend können ab dem 31. Tag Verzugszinsen berechnet werden.
Der Rechnungssteller darf einen um über 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegenden Zinssatz anwenden. Der Basiszinssatz liegt gegenwärtig bei 3,42 % und kann hier aktuell abgefragt werden. https://basiszinssatz.de
Da der Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät, darf auf Rechnungen nicht wie früher erforderlich eine Frist genannt werden, denn nach neuem Gesetz beginnt bei Nennung eines Zahlungszieles erst danach die gesetzliche 30-Tages Frist.
Diese Neuregelung findet bei Privatrechnungen Anwendung. Laufende Kassenverträge bleiben davon unberührt. Wir empfehlen allen adad95 Anwendern die Textbausteine für das Zahlungsziel zu ändern. Hier ein Formulierungsvorschlag: Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach Rechnungseingang unter Angabe ... |
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