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 10-Tagesfrist
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yupii

165 Beiträge

Gesendet am: - 21/04/2008 :  15:24:24  Profil ansehen
Hallo,
kann folgendes Problem gelöst werden?
Ein Patient kommt mit seiner Verordnung in die Praxis. Der erste festgelegte Behadlungstermin liegt ausserhalb der 10-Tagesfrist. Warum bekomme ich vom Programm keinen Hinweis dazu? Ich kann nicht immer nachrechnen, ob dieses Intervall eingehalten ist. Dazu ist manchmal zu viel zu tun, so dass man schnell darüber hinwegsieht.


Gruss Uwe

yupii

165 Beiträge

Gesendet am: - 28/04/2008 :  09:11:26  Profil ansehen
Liest hier jemand von der Entwicklung mit??
Wenn "nein", warum nicht?
Wenn "ja", warum gibts keine Reaktion?

Gruss Uwe
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Entwicklung

Deutschland
1981 Beiträge

Gesendet am: - 28/04/2008 :  20:40:15  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Die Entwicklung liest mit!
Üblicher Ablauf: Die Anregung wird registriert und nach Diskussion im Team für gut befunden oder verworfen. In diesem Falle ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grunde ist bis jetzt noch keine Rückmeldung erfolgt.

Manchmal brauchen Dinge einfach Zeit zum Reifen.
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info@ruecken-zentrum.com

Germany
32 Beiträge

Gesendet am: - 16/06/2008 :  11:04:39  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Ja mit der 10 tages frist stimme ich vollkommend zu und es ist auch essentiell dies ins programm mit aufzunehmen. gerade bei der Abrechnung ist es sehr wichtig. momentan wird der 1 tag noch nicht reklamiert, sondern nur die nächsten behandlungstage werden dann mit roten balken makiert, falls die frist nicht eingehalten wird. sehr sehr wichtig das der 1.tag mit der 10 tages frist greift.

gruss

R.S.
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Entwicklung

Deutschland
1981 Beiträge

Gesendet am: - 23/06/2008 :  15:57:34  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Bei der Freigabe des Rezeptes zur Abrechnung werden alle Fristen geprüft.
Die Fristen selbst können, falls nötig, im Mandant eingestellt werden
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Podo

Deutschland
13 Beiträge

Gesendet am: - 03/07/2008 :  16:22:28  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Bei der Abrechnung für Podologen wird die 28-Tage-Regelung bei der Erstverordnung nicht beachtet. Standardeinstellung ist die 10-Tage-Frist, die aber nur für die Folgeverordnung gilt.
In der Mandantenverwaltung kann ich dies aber nicht abändern, da dort nur 1 Frist verwaltet werden kann.

Kann ich bzw. Sie das ändern?
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yupii

165 Beiträge

Gesendet am: - 15/12/2008 :  09:43:54  Profil ansehen
Ich greife meine Anfrage noch einmal auf.
Ich möchte bei der Terminvergabe darauf hingewiesen werden, wenn die 10-Tagesfrist nicht eingehalten wird. Es nützt mir wenig, wenn ich bei Rezeptfreigabe erfahre, dass das Rezept ungültig ist, weil der Behandlungsbeginn zu spät nach Ausstellungsdatum erfolgte.

Gruss Uwe
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Entwicklung

Deutschland
1981 Beiträge

Gesendet am: - 15/12/2008 :  10:08:08  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Da die Prüfung Terminabstände zeitaufwendig ist, kann sie leider nicht automatisch nach jeder Termineingabe erfolgen. Wir werden überlegen ob wir eine Schaltfläche zum Prüfen der Terminabstände einführen.
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yupii

165 Beiträge

Gesendet am: - 15/12/2008 :  11:12:01  Profil ansehen
Es geht mir in erster Linie um die 10-Tagesfrist von Rezeptausstellung bis zum ersten Behandlungstermin.

Gruss Uwe
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