adad95 - PraxPlan - ADTax - Forum - Ridler Datentechnik - Rechnungen an Privat
adad95 - PraxPlan - ADTax - Forum - Ridler Datentechnik
adad95 - PraxPlan - ADTax - Forum - Ridler Datentechnik
Startseite | Profil | Registrieren | Neue Beiträge | Mitglieder | Suchen | FAQ
Benutzername:
Passwort:
Sprache wählen
Passwort speichern
 Alle Foren
 adad95 - Praxisverwaltung
 adad95 Forum - Kundenfragen - Lösungen
 Rechnungen an Privat
 Neues Thema  Auf Thema antworten
 Drucken
Autor Vorheriges Thema Thema Nächstes Thema  

thx222

87 Beiträge

Gesendet am: - 20/07/2016 :  13:40:46  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Möchte den PKV Pat. nur noch ein Zahlungsziel von 7 Tagen einräumen. Wie schreibe ich die Rechnung, dass sie danach schon im Verzug sind und ein Onlinemahnverfahren einleiten kann?

Hotline

Deutschland
1864 Beiträge

Gesendet am: - 20/07/2016 :  14:53:40  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Hotline's Homepage  Antwort mit Zitat
Das Zahlungsziel wird im Menü Buchhaltung -Offene Posten über Einstellungen -Mahnstammdaten -Privatpersonen festgelegt.

Die Frist zum Verzug ist gesetzlich geregelt und beträgt 30 Tage. https://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Zum Anfang der Seite

mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 26/07/2016 :  01:44:59  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Ersterfassung durch Hotline
Die Frist zum Verzug ist gesetzlich geregelt und beträgt 30 Tage. https://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Das ist nicht richtig. §286 BGB Abs. 3 sieht die 30 Tage nur vor, wenn keine Frist gemäß Abs. 1 und 2 gesetzt ist.

@thx222: So vergrault man sich Kunden, zumal die gesetzte Frist von 7 Tagen zu kurz ist (Postweg, Überweisungsdauer, usw.).
Eine Frist, in der es nicht möglich ist, der Aufforderung nachzukommen, gilt als nicht gesetzt!
Für diesen Fall gilt dann die bereits erwähnte Frist von 30 Tagen und Du rasselst mit Deinem Online-Mahnverfahren in die Kostenfalle.
Zum Anfang der Seite

Ridler Datentechnik

Deutschland
1107 Beiträge

Gesendet am: - 26/07/2016 :  14:43:54  Profil ansehen  Besuche Ridler Datentechnik's Homepage  Antwort mit Zitat
Wir haben das bereits im Jahre 2000 publiziert.
https://www.adad95.de/Servicebereich/EMailarchiv2000.aspx


Neues Gesetz zur Beschleunigung
fälliger Zahlungen

Zum 1. Mai 2000 ist eine gesetzliche Neuregelung im Schuldnerbereich in Kraft getreten. Die Änderungen sind

•Ein Schuldner gerät 30 Tage nach Rechnungseingang automatisch in Verzug, ohne daß eine Mahnung notwendig ist. Für Zahlungen nach dem 30 Tag eingehend können ab dem 31. Tag Verzugszinsen berechnet werden.


•Der Rechnungssteller darf einen um über 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegenden Zinssatz anwenden. Der Basiszinssatz liegt gegenwärtig bei 3,42 % und kann hier aktuell abgefragt werden.


•Da der Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät, darf auf Rechnungen nicht wie früher erforderlich eine Frist genannt werden, denn nach neuem Gesetz beginnt bei Nennung eines Zahlungszieles erst danach die gesetzliche 30-Tages Frist.

Diese Neuregelung findet bei Privatrechnungen Anwendung. Laufende Kassenverträge bleiben davon unberührt. Wir empfehlen allen adad95 Anwendern die Textbausteine für das Zahlungsziel zu ändern.
Hier ein Formulierungsvorschlag:
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach Rechnungseingang unter Angabe ...
Zum Anfang der Seite

mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 26/07/2016 :  21:56:06  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Ersterfassung durch Ridler Datentechnik
(...)
Da der Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät, darf auf Rechnungen nicht wie früher erforderlich eine Frist genannt werden, denn nach neuem Gesetz beginnt bei Nennung eines Zahlungszieles erst danach die gesetzliche 30-Tages Frist.

Das ist nicht ganz richtig.
Ohne Angabe einer kalendermäßigen (Datum) Zahlungsfrist gilt die 30-Tage-Regel, ansonsten die Verzugsdatumsangabe auf der Rechnung.

§286 Abs. 3 BGB:
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von
30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung (...)

Zitat:
Ersterfassung durch Ridler Datentechnik
Diese Neuregelung findet bei Privatrechnungen Anwendung. Laufende Kassenverträge bleiben davon unberührt.

Die Krankenkassen sind von der damaligen Neuregelung sehr wohl betroffen, weil sie nach §288 Abs. 5 BGB eine zusätzliche Verzugspauschale von 40 € berappen müssen, wenn die vertraglich festgelegte Zahlungsfrist überschritten ist.

§288 Abs. 5 BGB:
5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug
des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem
einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. (...)

Nun lassen wir es aber gut sein, das ist ja hier kein Jura-Forum. ;-)
Zum Anfang der Seite
  Vorheriges Thema Thema Nächstes Thema  
 Neues Thema  Auf Thema antworten
 Drucken
Springe zu:
adad95 - PraxPlan - ADTax - Forum - Ridler Datentechnik © Ridler Datentechnik Zum Anfang der Seite
 Image Forums 2001 Powered By: Snitz Forums 2000 Version 3.4.06