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Entwicklung
Deutschland
1994 Beiträge |
Gesendet am: - 15/01/2007 : 15:58:40
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| Bitte erfassen Sie den “Selbstzahler“ als Privatpatienten, denn alle Privatpatienten sind Selbstzahler. Legen Sie für den Gutschein ein Privatrezept an. Ist der Gutschein für mehrere Behandlungen gültig, geben Sie die Anzahl im Rezept an. Die einzelnen Behandlungstermine lassen sich den Mitarbeitern zuordnen. |
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