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Entwicklung
Deutschland
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Gesendet am: - 19/01/2007 : 09:55:46
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Der Druck der zweiten Mahnung kann über den automatischen Mahnlauf nur dann erfolgen, wenn die Frist für die zweite Mahnung abgelaufen ist. Unabhängig von dieser Mahnfrist kann ein offener Posten über das Kontextmenü (Klick mit rechter Maustaste auf den Auswahllisteneintrag) zur Mahnung freigegeben werden. Die Mahnfristen für die einzelnen Mahnstufen können unter Einstellungen angegeben werden. Über die Schaltfläche "Mahnstufen setzen" kann die Mahnstufe ohne Drucken einer Mahnung erhöht werden.
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