In ADAD ist als max. Frist für den Behandlungsbeginn 10 Tage hinterlegt. Laut unserem Rahmenvertrag (Logopädie) haben wir eine Frist von 14 Tagen. Ich habe jetzt ein Rezept mit Therapiebeginn 13 Tage nach Ausstellungsdatum. ADAD will mir das Rezept aber nicht ohne Begründung, die nach unserem Rahmenvertrag nicht notwendig ist, zur Abrechnung freigeben. Was kann ich tun? Mit freundlichem Gruß Bianca Henritzi
Für den Leistungserbringerschlüssel 23 ist in adad95 eine Frist von 14 Tagen angegeben. Bei 13 Tagen läßt sich trefflich über die Zählweise streiten. Wir zählen, wie auch einige wenige Krankenkassen den Tag der Rezeptausstellung beim Abstand mit. Dieses Zählweise ist ohne Zweifel sehr strikt, vermeidet aber eine Ablehnung wegen fehlender Begründung. In einer der nächsten Versionen wird die Abstandsprüfung für den Benutzer einstellbar sein. Bis dahin bleibt nur die Möglichkeit eine Begründung anzugeben.
Selbst wenn ich den Austellungstag mitzähle habe ich innerhalb von 14 Tagen die Behandlung begonnen was laut Rahmenvertrag erforderlich ist. Welche Begründung sollte ich also angeben? "Meine Abrechnungsoftware will das unbedingt"?