adad95 - PraxPlan - ADTax - Forum - Ridler Datentechnik - Fristüberschreitung Behandlungsbeginn
adad95 - PraxPlan - ADTax - Forum - Ridler Datentechnik
adad95 - PraxPlan - ADTax - Forum - Ridler Datentechnik
Startseite | Profil | Registrieren | Neue Beiträge | Mitglieder | Suchen | FAQ
Benutzername:
Passwort:
Sprache wählen
Passwort speichern
 Alle Foren
 adad95 - Praxisverwaltung Version 2012
 adad95 2012 Forum - Kundenfragen - Lösungen
 Fristüberschreitung Behandlungsbeginn
 Forum geschlossen
 Drucken
Autor Vorheriges Thema Thema Nächstes Thema  

bhenritzi

38 Beiträge

Gesendet am: - 13/04/2007 :  15:27:35  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
In ADAD ist als max. Frist für den Behandlungsbeginn 10 Tage hinterlegt. Laut unserem Rahmenvertrag (Logopädie) haben wir eine Frist von 14 Tagen. Ich habe jetzt ein Rezept mit Therapiebeginn 13 Tage nach Ausstellungsdatum. ADAD will mir das Rezept aber nicht ohne Begründung, die nach unserem Rahmenvertrag nicht notwendig ist, zur Abrechnung freigeben. Was kann ich tun?
Mit freundlichem Gruß
Bianca Henritzi

Entwicklung

Deutschland
1994 Beiträge

Gesendet am: - 16/04/2007 :  11:42:21  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Für den Leistungserbringerschlüssel 23 ist in adad95 eine Frist von 14 Tagen angegeben.
Bei 13 Tagen läßt sich trefflich über die Zählweise streiten. Wir zählen, wie auch einige wenige Krankenkassen den Tag der Rezeptausstellung beim Abstand mit. Dieses Zählweise ist ohne Zweifel sehr strikt, vermeidet aber eine Ablehnung wegen fehlender Begründung.
In einer der nächsten Versionen wird die Abstandsprüfung für den Benutzer einstellbar sein. Bis dahin bleibt nur die Möglichkeit eine Begründung anzugeben.
Zum Anfang der Seite

bhenritzi

38 Beiträge

Gesendet am: - 18/04/2007 :  18:42:23  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Selbst wenn ich den Austellungstag mitzähle habe ich innerhalb von 14 Tagen die Behandlung begonnen was laut Rahmenvertrag erforderlich ist. Welche Begründung sollte ich also angeben? "Meine Abrechnungsoftware will das unbedingt"?
Zum Anfang der Seite

Ridler Datentechnik

Deutschland
1107 Beiträge

Gesendet am: - 23/04/2007 :  12:00:03  Profil ansehen  Besuche Ridler Datentechnik's Homepage
Für andere Berufsgruppen sind die in adad95 hinterlegten Fristen jeweils angepaßt. So erfolgt bei Podologen die überprüfung mit einer 28 Tage Frist.

Ab der nächsten adad95 Version kann jeder Anwender die Frist selber einstellen!
Zum Anfang der Seite
  Vorheriges Thema Thema Nächstes Thema  
 Forum geschlossen
 Drucken
Springe zu:
adad95 - PraxPlan - ADTax - Forum - Ridler Datentechnik © Ridler Datentechnik Zum Anfang der Seite
 Image Forums 2001 Powered By: Snitz Forums 2000 Version 3.4.06