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 Gedruckte Behandlungsdaten auf Rezept
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bhenritzi

38 Beiträge

Gesendet am: - 21/10/2007 :  20:19:46  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Hallo,
hat jemand Erfahrung damit wie die Krankenkassen darauf reagieren, wenn man das Datum der Behandlung von ADAD auf die Rezeptrückseite drucken lässt, anstatt es von Hand einzutragen? Gibt dies Schwierigkeiten bei der Abrechnung oder wird es von den Abrechnungsstellen problemlos akzeptiert?
Gruß
Bianca

Entwicklung

Deutschland
1994 Beiträge

Gesendet am: - 22/10/2007 :  10:10:15  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Es sind keine Probleme mit den Krankenkassen bekannt.
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yupii

165 Beiträge

Gesendet am: - 20/11/2007 :  16:59:33  Profil ansehen
ich muss das noch mal aufgreifen.
Es ist lt. Vertrag mit den Krankenkassen so, dass jeder Behandlungstermin einzeln datiert wird und der Patient jedesmal unterschreibt. Es wird Probleme geben, falls mal ungebeten eine Prüfung seites der Kassen erfolgt.

Gruss Uwe
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Ridler Datentechnik

Deutschland
1107 Beiträge

Gesendet am: - 24/11/2007 :  14:05:40  Profil ansehen  Besuche Ridler Datentechnik's Homepage
Üblicherweise wird die Rezeptrückseite mit den terminierten Terminen bedruckt und der Patient unterschreibt bei jeder Behandlung.
Wo ist das Problem?
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yupii

165 Beiträge

Gesendet am: - 26/11/2007 :  17:24:48  Profil ansehen
lässt sich das Rezept separat zu jedem Behandlungstag bedrucken?

Gruss Uwe
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gseier

213 Beiträge

Gesendet am: - 26/11/2007 :  19:36:57  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche gseier's Homepage
Im Prinzip ja.

Du müsstest allerdings dann für jeden Tag in der jeweiligen Zeile einen Termin eintragen, drucken, diesen wieder löschen (damit er nicht bei erneutem Bedrucken mehrfach übereinandergedruckt wird - so genau dürfte kein Drucker das Papier einziehen) und den nächsten Termin auf die gleiche Weise einzeln drucken...

Nicht wirklich eine Alternative, oder?!!


Geht es immer noch um die Frage, ob das Bedrucken mit Terminen in einem Rutsch zulässig ist?
Gefordert wird im Rahmenvertrag (§18(3)) nur, dass der Patient die abgegebene Behandlung am Behandlungstag quittiert und dass Vordatierungen unzulässig sind - dagegen verstößt man doch nicht, wenn bei Abschluß der Behandlung die Behandlungstermine "in einem Rutsch" auf die Rückseite gedruckt werden, wenn nur der Patient am jeweiligen Behandlungstag unterschrieben hat.
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yupii

165 Beiträge

Gesendet am: - 27/11/2007 :  15:42:02  Profil ansehen
dann würde der Patient das Rezept blanko unterschreiben? Und zum Abschluss der Behandlungsserie alle Daten auf das Rezept gedruckt?
Wenn das so gemeint ist, ist es nicht mit dem Rahmenvertrag konform.

Gruss Uwe
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gseier

213 Beiträge

Gesendet am: - 27/11/2007 :  20:42:07  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche gseier's Homepage
Zitat:
Original erstellt von: yupii

dann würde der Patient das Rezept blanko unterschreiben?
Nein, das ist sicher so nicht gedacht.

Im übrigen hier ein Vertragstext:

Zitat:
----------
Die empfangene Maßnahme ist vom Leistungserbringer auf der Rückseite der
Verordnung verständlich darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe vom
Patienten ..., im Einzelfall (Behandlung von pflegebedürftigen
Patienten) auch später durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu
bestätigen. Vordatierungen und Globalbestätigungen sind nicht zulässig.
---------
Zitat Ende

Das Programm sieht es so vor, dass du erst nach der letzten Behandlung das Rezept taxierst - und bedruckst. Aber weißt du eine Alternative??
Bliebe ja nur, die Rückseite eben nicht zu bedrucken und weiter bei jeder Behandlung Datum und Therapie von Hand einzutragen.
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yupii

165 Beiträge

Gesendet am: - 28/11/2007 :  08:51:45  Profil ansehen
Zitat:
Original erstellt von: gseier


Das Programm sieht es so vor, dass du erst nach der letzten Behandlung das Rezept taxierst - und bedruckst. Aber weißt du eine Alternative??
Bliebe ja nur, die Rückseite eben nicht zu bedrucken und weiter bei jeder Behandlung Datum und Therapie von Hand einzutragen.



Nein, eine Alternative wäre nur der Druck am jeweiligen Behandlungstermin.
Also weiter von Hand eintragen .....oder blanko, aber das wir sicherlich bei einer plötzlichen Überprüfung seitens der Krankenkassen in der Praxis zu Problemen kommen. Oder kannst Du den Krankenkassenvertretern erklären, dass alle Deine Patienten pflegebedürftig sind?? und daher erst zum Behandlungsschluss das Rezept ausfüllst.
Da hier bei uns vor einiger Zeit diverse Betrugsfälle von Ärzten, Physiotherapeuten, Krankentransporten und Orthopädiegeschäften zu Ungunsten der Krankenkassen aufgedeckt wurden, sind sie hier besonders sensibel gegenüber dem Einhalten der Vertragsbedingungen.

Gruss Uwe
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gseier

213 Beiträge

Gesendet am: - 28/11/2007 :  11:23:23  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche gseier's Homepage
Andererseits handelt es sich beim nachträglichen Aufdrucken der Behandlungstermine eindeutig nicht um eine verbotene Vordatierung (Oder ist damit das Eintragen der geplanten Behandlungstermine zu Beginn der Serie gemeint?? Aber auch das träfe beim nachträglichen Bedrucken ja nicht zu.), und wenn der Patient täglich einzeln unterschreibt, auch nicht um eine Globalbestätigung. Bliebe der Punkt mit den Blankounterschriften...
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