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bhenritzi
38 Beiträge |
Gesendet am: - 21/10/2007 : 20:19:46
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Hallo, hat jemand Erfahrung damit wie die Krankenkassen darauf reagieren, wenn man das Datum der Behandlung von ADAD auf die Rezeptrückseite drucken lässt, anstatt es von Hand einzutragen? Gibt dies Schwierigkeiten bei der Abrechnung oder wird es von den Abrechnungsstellen problemlos akzeptiert? Gruß Bianca |
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Entwicklung
Deutschland
1994 Beiträge |
Gesendet am: - 22/10/2007 : 10:10:15
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| Es sind keine Probleme mit den Krankenkassen bekannt. |
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yupii
165 Beiträge |
Gesendet am: - 20/11/2007 : 16:59:33
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ich muss das noch mal aufgreifen. Es ist lt. Vertrag mit den Krankenkassen so, dass jeder Behandlungstermin einzeln datiert wird und der Patient jedesmal unterschreibt. Es wird Probleme geben, falls mal ungebeten eine Prüfung seites der Kassen erfolgt.
Gruss Uwe |
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Ridler Datentechnik
Deutschland
1107 Beiträge |
Gesendet am: - 24/11/2007 : 14:05:40
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Üblicherweise wird die Rezeptrückseite mit den terminierten Terminen bedruckt und der Patient unterschreibt bei jeder Behandlung. Wo ist das Problem? |
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yupii
165 Beiträge |
Gesendet am: - 26/11/2007 : 17:24:48
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lässt sich das Rezept separat zu jedem Behandlungstag bedrucken?
Gruss Uwe |
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gseier
213 Beiträge |
Gesendet am: - 26/11/2007 : 19:36:57
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Im Prinzip ja.
Du müsstest allerdings dann für jeden Tag in der jeweiligen Zeile einen Termin eintragen, drucken, diesen wieder löschen (damit er nicht bei erneutem Bedrucken mehrfach übereinandergedruckt wird - so genau dürfte kein Drucker das Papier einziehen) und den nächsten Termin auf die gleiche Weise einzeln drucken...
Nicht wirklich eine Alternative, oder?!!
Geht es immer noch um die Frage, ob das Bedrucken mit Terminen in einem Rutsch zulässig ist? Gefordert wird im Rahmenvertrag (§18(3)) nur, dass der Patient die abgegebene Behandlung am Behandlungstag quittiert und dass Vordatierungen unzulässig sind - dagegen verstößt man doch nicht, wenn bei Abschluß der Behandlung die Behandlungstermine "in einem Rutsch" auf die Rückseite gedruckt werden, wenn nur der Patient am jeweiligen Behandlungstag unterschrieben hat. |
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yupii
165 Beiträge |
Gesendet am: - 27/11/2007 : 15:42:02
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dann würde der Patient das Rezept blanko unterschreiben? Und zum Abschluss der Behandlungsserie alle Daten auf das Rezept gedruckt? Wenn das so gemeint ist, ist es nicht mit dem Rahmenvertrag konform.
Gruss Uwe |
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gseier
213 Beiträge |
Gesendet am: - 27/11/2007 : 20:42:07
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Zitat: Original erstellt von: yupii
dann würde der Patient das Rezept blanko unterschreiben?
Nein, das ist sicher so nicht gedacht.
Im übrigen hier ein Vertragstext:
Zitat: ---------- Die empfangene Maßnahme ist vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten ..., im Einzelfall (Behandlung von pflegebedürftigen Patienten) auch später durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Vordatierungen und Globalbestätigungen sind nicht zulässig. --------- Zitat Ende
Das Programm sieht es so vor, dass du erst nach der letzten Behandlung das Rezept taxierst - und bedruckst. Aber weißt du eine Alternative?? Bliebe ja nur, die Rückseite eben nicht zu bedrucken und weiter bei jeder Behandlung Datum und Therapie von Hand einzutragen. |
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yupii
165 Beiträge |
Gesendet am: - 28/11/2007 : 08:51:45
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Zitat: Original erstellt von: gseier
Das Programm sieht es so vor, dass du erst nach der letzten Behandlung das Rezept taxierst - und bedruckst. Aber weißt du eine Alternative?? Bliebe ja nur, die Rückseite eben nicht zu bedrucken und weiter bei jeder Behandlung Datum und Therapie von Hand einzutragen.
Nein, eine Alternative wäre nur der Druck am jeweiligen Behandlungstermin. Also weiter von Hand eintragen .....oder blanko, aber das wir sicherlich bei einer plötzlichen Überprüfung seitens der Krankenkassen in der Praxis zu Problemen kommen. Oder kannst Du den Krankenkassenvertretern erklären, dass alle Deine Patienten pflegebedürftig sind ?? und daher erst zum Behandlungsschluss das Rezept ausfüllst. Da hier bei uns vor einiger Zeit diverse Betrugsfälle von Ärzten, Physiotherapeuten, Krankentransporten und Orthopädiegeschäften zu Ungunsten der Krankenkassen aufgedeckt wurden, sind sie hier besonders sensibel gegenüber dem Einhalten der Vertragsbedingungen.
Gruss Uwe |
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gseier
213 Beiträge |
Gesendet am: - 28/11/2007 : 11:23:23
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| Andererseits handelt es sich beim nachträglichen Aufdrucken der Behandlungstermine eindeutig nicht um eine verbotene Vordatierung (Oder ist damit das Eintragen der geplanten Behandlungstermine zu Beginn der Serie gemeint?? Aber auch das träfe beim nachträglichen Bedrucken ja nicht zu.), und wenn der Patient täglich einzeln unterschreibt, auch nicht um eine Globalbestätigung. Bliebe der Punkt mit den Blankounterschriften... |
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