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 Frage zur Betriebsstättennummer
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physio3000

3 Beiträge

Gesendet am: - 22/02/2008 :  09:21:01  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Hallo,

nur vorab:
Die Info zur neuen Betriebsstättennummer unter "Hotline" habe ich gelesen. Nur noch eine Frage zur Sicherheit:

Wir haben noch jede Menge alte Rezepte auf denen noch
die 7 stellige Vetragsarztnummer draufsteht. Wenn ich diese abrechnen
will, kommt die Fehlermeldung, dass die Nummer 9stellig sein muss.
Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann einfach "999999999"
eingebe? Gibt das keine Probleme bei der Abrechnung?

Danke und Grüße
Thomas

Geändert durch - physio3000 am 22/02/2008 09:22:02

Entwicklung

Deutschland
1994 Beiträge

Gesendet am: - 23/02/2008 :  21:10:37  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Das Feld ist beim DAT ein Pflichtfeld. Die Regelung besagt:
Falls die Betriebsstättennummer auf der Verordnung nicht angegeben ist, ist da Feld mit 999999999 zu füllen.
Im adad95 gibt es zwei Möglichkeiten

  • Sie lassen das Feld leer. Adad95 füllt dann beim DTA das Feld regelkonform mit 999999999.

  • Sie füllen das Feld mit 999999999.
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PodoDR

10 Beiträge

Gesendet am: - 28/02/2008 :  17:07:51  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Wir haben heute, 28.02.08 die Rezepte von der AOK wieder zurückbekommen mit der Antwort:
"Bitte beachten Sie, daß die Angaben der Arztnummer lt. den Richtlinien zum DTA bei Heilmittel zwingend erforderlich ist. Die angelieferte Arztnummer 99999999 ist falsch. Bitte verwenden Sie ausschließlich die auf der Verordnung angegebene Arztnummer. Die Arztnummer ist siebenstellig anzuliefern."

Lt. AOK liegt ein PGM-Fehler vor. Auch konnte uns der Mitarbeiter sofort sagen, daß wir mit dem "Ridler-PGM" arbeiten. Hier gab es schon mehrere zurückgewiesene Rechnungen.

Drechsler Vera
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Ridler Datentechnik

Deutschland
1107 Beiträge

Gesendet am: - 29/02/2008 :  13:07:24  Profil ansehen  Besuche Ridler Datentechnik's Homepage
Bitte hier nachlesen:
https://www.adad95.de/forum-adad95/topic.asp?TOPIC_ID=890
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PodoDR

10 Beiträge

Gesendet am: - 29/02/2008 :  17:28:18  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Sehr geehrte Damen und Herren.

Wir haben die alte KV- Nummer im Feld "Arztnummer" Muß diese auch im Feld "Betriebsstättennummer" eingebenen werden?
Wenn ja, dann erfolgt folgende Fehlermeldung:

B. nicht neunstellig / numerisch. Sie finden die B. auf der Verordnung. Bei alten Vordrucken im Feld "Vertragsarztnummer" (555)

Bitte um Abhilfe.
Danke

Drechsler
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