nur vorab: Die Info zur neuen Betriebsstättennummer unter "Hotline" habe ich gelesen. Nur noch eine Frage zur Sicherheit:
Wir haben noch jede Menge alte Rezepte auf denen noch die 7 stellige Vetragsarztnummer draufsteht. Wenn ich diese abrechnen will, kommt die Fehlermeldung, dass die Nummer 9stellig sein muss. Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann einfach "999999999" eingebe? Gibt das keine Probleme bei der Abrechnung?
Danke und Grüße Thomas
Geändert durch - physio3000 am 22/02/2008 09:22:02
Das Feld ist beim DAT ein Pflichtfeld. Die Regelung besagt: Falls die Betriebsstättennummer auf der Verordnung nicht angegeben ist, ist da Feld mit 999999999 zu füllen. Im adad95 gibt es zwei Möglichkeiten
Sie lassen das Feld leer. Adad95 füllt dann beim DTA das Feld regelkonform mit 999999999.
Wir haben heute, 28.02.08 die Rezepte von der AOK wieder zurückbekommen mit der Antwort: "Bitte beachten Sie, daß die Angaben der Arztnummer lt. den Richtlinien zum DTA bei Heilmittel zwingend erforderlich ist. Die angelieferte Arztnummer 99999999 ist falsch. Bitte verwenden Sie ausschließlich die auf der Verordnung angegebene Arztnummer. Die Arztnummer ist siebenstellig anzuliefern."
Lt. AOK liegt ein PGM-Fehler vor. Auch konnte uns der Mitarbeiter sofort sagen, daß wir mit dem "Ridler-PGM" arbeiten. Hier gab es schon mehrere zurückgewiesene Rechnungen.
Wir haben die alte KV- Nummer im Feld "Arztnummer" Muß diese auch im Feld "Betriebsstättennummer" eingebenen werden? Wenn ja, dann erfolgt folgende Fehlermeldung:
B. nicht neunstellig / numerisch. Sie finden die B. auf der Verordnung. Bei alten Vordrucken im Feld "Vertragsarztnummer" (555)