T H E M A Ü B E R S I C H T |
herrmanj |
Gesendet - 22/01/2020 : 06:01:07 Im Oktober 2020 tritt die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses und damit auch das neue Heilmittel-Formular 13 für Verordnungen der Ärzte in Kraft. Viele Menschen nennen das Formular/die Verordnung auch das Rezept.
https://www.kbv.de/media/sp/Muster_13_Vordruckerlaeuterungen.pdf
Dort wird es ein Feld für den Arzt für den Dringlichen Behandlungsbedarf innerhalb 14 Tagen geben. Sonst haben wir ja dann bis zum Behandlungsbeginn 4 Wochen Zeit. Jedoch ist kein verschieben des Behandlungsbeginn auf dem Formular mehr möglich.
Deshalb wünsche ich mir schon jetzt in adad95 für die Version, die das mal abbilden wir, dass beim neuanlegen und duplizieren von Rezepten der Haken im Feld für den Arzt für den Dringlichen Behandlungsbedarf innerhalb 14 Tagen standardmäßig bereits gesetzt ist und er dann ggf. entfernt werden muss, falls es doch 4 Wochen sind.
Grund: Würde ich andernfalls vergessen den Haken zu setzen und erst nach 4 Wochen mit der Behandlung beginnen, greift der Check von adad95 ins Leere und ich habe zu spät begonnen, kann das auch nicht mehr heilen und bekomme garantiert das Rezept komplett abgesetzt weil die Verordnung ihre Gültigkeit verloren hat.
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5 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
herrmanj |
Gesendet - 31/08/2020 : 15:51:00 Danke! |
Entwicklung |
Gesendet - 31/08/2020 : 14:29:46 Zitat: Ich wünsche mir schon jetzt in adad95 für die Version, die das mal abbilden wird, dass beim Neuanlegen und Duplizieren von Rezepten der Haken im Feld für den Arzt für den Dringlichen Behandlungsbedarf innerhalb 14 Tagen standardmäßig bereits gesetzt ist und er dann ggf. entfernt werden muss, falls es doch 4 Wochen sind.
Danke für die Erinnerung. :) Das wurde so umgesetzt. Aber beim Duplizieren wird intern nur kopiert da kann ich das Rezept nicht umschreiben. |
herrmanj |
Gesendet - 31/08/2020 : 13:26:54 Das ist der Trigger für die Erinnerung.
Ich wünsche mir schon jetzt in adad95 für die Version, die das mal abbilden wird, dass beim Neuanlegen und Duplizieren von Rezepten der Haken im Feld für den Arzt für den Dringlichen Behandlungsbedarf innerhalb 14 Tagen standardmäßig bereits gesetzt ist und er dann ggf. entfernt werden muss, falls es doch 4 Wochen sind.
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herrmanj |
Gesendet - 04/02/2020 : 05:50:33 Danke. Ich melde mich zur Erinnerung noch mal am 01.09.2020. |
Entwicklung |
Gesendet - 03/02/2020 : 12:56:26 Na ja, das Muster von der KBV wird vermutlich noch geändert. Vor allem die Rückseite ist fehlerhaft ;) und es stört mache, da man jetzt nicht mehr auf dem Rezept taxieren kann.
Im Prinzip ist aber die gemachte Anmerkung richtig. Ist die Option „Dringlicher Behandlungsbedarf“ gesetzt, ist der Beginn nach spätestens 14 Tagen verpflichtend.
Ich werde, versuchen die Option tatsächlich bei Neuanlage des Rezeptes zu setzen. Ich hoff ich denke auch daran wenn ich soweit bin.
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