T H E M A Ü B E R S I C H T |
Hand und Herz |
Gesendet - 02/08/2021 : 19:36:21 Bei der geraden Erhöhung der Preise ist mir aufgefallen, dass die ELV ungültig wird, da Sie bei der Zuzahlungsänderung die ID verliert, wenn der Patient schon vor der Preisanpassung unter Details der ELV zugestimmt hatte.
Nach der Preisänderung unter Details bekommt man nur den Hinweis, die ELV wurde angepasst. Man darf doch aber nicht einfach mehr abheben, als vorher vereinbart.
Ich würde es vorschlagen, dass die ELV automatisch gelöscht wird und erneut unterschrieben werden muss. |
3 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Entwicklung |
Gesendet - 03/08/2021 : 12:18:51 Nein. Wenn Sie erneut die Anteilsrechnung mit Lastschriftgenehmigung oder über in der Maske ‘Sepa Lastschriften erstellen‘ eine neue Lastschriftgenehmigung ducken ist der Betrag und die Rechnungsnummer aktualisiert.
Was nicht funktioniert, ist, eine neue Lastschriftvormerkung erstellen. Das ist klar, die gibt es ja schon. |
Hand und Herz |
Gesendet - 03/08/2021 : 12:09:40 Ja, unterschreiben kann man die veränderte ELV aber erst wieder, wenn die alte ELV nach der Zuzahlungsänderung gelöscht worden ist.
Wie gesagt, durch die Zuzahlungsänderung verliert die bereits unterschriebene ELV ihre ID und damit ihre Gültigkeit. Auch wenn in einem Pop-up Fenster steht " Die Lastschrift wurde angepasst", kann man diese dann nicht mehr einreichen. Der Betrag hat sich zwar angepasst, aber durch die Änderung ist die ID verloren gegangen. |
Entwicklung |
Gesendet - 03/08/2021 : 11:56:53 Drucken Sie die neue Anteilsrechnung mit Lastschriftgenehmigung im Rezept oder eine neue Lastschrifterlaubnis unter 'Sepa Lastschriften erstellen' aus und lassen sie die neue Genehmigung vom Patienten neu unterschreiben. |