T H E M A Ü B E R S I C H T |
TFZ |
Gesendet - 26/09/2021 : 13:57:00 Derzeit gibt es durch das Splitting der Rezepte bei den Zuzahlungen vermehrte offene Differenzposten bei bereits bezahlten Anteilsrechnungen. War eine Verordnung schon bezahlt bevor die neuen Preise stichtagsbezogen eingetragen wurden, dann wird in dem Moment, wenn dies geschieht, vom Programm automatisch die bezahlte Rechnung storniert, für diese Verordnung eine neue Anteilsrechnung generiert, der bezahlte Betrag als Teilzahlung in der Buchhaltung ausgewiesen und als offener Posten dann noch der Differenzbetrag generiert. Jetzt zu meinem Anliegen: wird jetzt dem Patienten eine neue Anteilsrechnung gedruckt, dann erscheint dort allerdings immer nur der Gesamtzuzahlungsbetrag. Allerdings hat d. Pat. ja schon einen großen Teil bereits bezahlt. Korrekt wäre es, wenn auf der Rechnung der bereits bezahlte Betrag ausgewiesen und zum Abzug gebracht würde. Da davon auszugehen ist, dass auch zukünftig immer mal wieder Preiserhöhungen anstehen und die Zuzahlung nun ja auch schon zu Beginn der Behandlung zu leisten ist, halte ich meinen Vorschlag auch langfristig für sinnvoll. |
4 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
mechanicus |
Gesendet - 16/10/2021 : 15:46:25 Zitat: herrmanj: Ich würde erst mal abwarten, ob es so eine Situation (Splitting) in Zukunft häufiger gibt.
Kommt schon öfter vor:- Behandlungsabbruch
- Preisänderungen
- Fehlüberweisungen (Betrag stimmt nicht)
Eventuell ließe sich das ja noch einfacher gestalten, wenn man mittels geeigneter Datenbankabfrage auf die vorhandenen Daten der Buchungsliste zugreift. |
herrmanj |
Gesendet - 16/10/2021 : 14:55:18 Ich würde erst mal abwarten, ob es so eine Situation (Splitting) in Zukunft häufiger gibt. Die Lösung wäre schön, klingt aber auch aufwendig. Da sollte sich der Aufwand für RD wenigstes lohnen. |
mechanicus |
Gesendet - 16/10/2021 : 13:27:06 Dazu müsste man das Ganze etwas gründlicher angehen, indem man eine Debitorenbuchhaltung einführt. Erst damit können Guthaben mit Forderungen patientenspezifisch saldiert werden.
Dann würden dort auch Guthaben aus Behandlungsabbrüchen mit Zuzahlungsforderungen verrechnet werden können.
Dazu könnte man eine "Insellösung" in der Buchhaltung integrieren (die OP-Verwaltung ist ja auch so ein Konstrukt) oder einen grundlegenden Umbau der Buchführung von dem einfachen GuV-Modell zum Bilanz-Modell durchführen.
Behelfsmäßig wäre auch eine Lösung innerhalb der OP-Verwaltung denkbar. Wenn eine bezahlte Rechnung storniert wird, würde dann dort zu dieser Rechnung ein neuer "OP" erstellt mit negativen Zahlbetrag.
Ich würde das alles zwar begrüßen, gehe aber mal davon aus, dass RD den Aufwand scheut. |
PhysioamBerg |
Gesendet - 16/10/2021 : 12:04:56 das ist ein sinnvoller Vorschlag. Wir schreiben es nämlich auf die neuen Rechnungen drauf. Ist manchmal etwas mühsam und sieht für Patienten provisorisch aus. |