ich habe bereits ein Mail geschrieben, hier aber der Vollständigkeit halber: Ich habe gerade eine nicht unerhebliche Absetzung einer Krankenkasse bekommen, da wir auf der Rezeptrückseite "falsche" Angaben gemacht haben („abgegebene Leistung in dem Bestätigungsfeld (Maßnahme der Therapie) wurde nicht im verständlichen Wortlaut benannt.“ + „(1) abgegebene Folge-Leistung (Maßnahme der Therapie) wurde im Bestätigungsfeld weder im verständlichen Wortlaut, durch Abkürzungen oder durch Wiederholungszeichen angegeben.“)
Nun wollte ich die Kurzbezeichnungen der Therapien anpassen. Dabei ist mir aufgefallen, dass 9 Zeichen zur Verfügung stehen. Die Heilmittel-Richtlinie fordert aber z.B. bei KG-ZNS-Kinder genau diesen Wortlaut – incl. Bindestriche und ggf. sogar der Spezifizierung Bobath oder Vojta… Bei der jetzt vorliegenden Möglichkeit von 9 Zeichen wäre also folgender Eintrag möglich: KG-ZNS-Ki … Könnte hier bitte die Feldfunktion so angepasst werden, dass die vollständig richtige Bezeichnung möglich ist?
Handschriftlich können wir das natürlich eintragen – aber wer möchte schon in der Steinzeit leben. ;-)
Praxis Westerkamp Inh. Onno Voß
1 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst)
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Gesendet - 12/12/2023 : 11:05:23 Die Empfehlung geht stets dahin, sofern die "Kurzbezeichnung von der Kasse bemängelt wird" die Bezeichnung zu verwenden. Eine Kurzbezeichnung sollte nunmal auch eine Kurzbezeichnung bleiben und daher ist die Angabe von 9 Zeichen mehr als genug.
Bitte ändern Sie daher die Einstellung und passen die Beschreibungen der Leistungen an:
Extras -Einstellungen -Rezept:
Mandant -Leistungsübersicht:
Bei bereits angelegten und noch nicht abgerechneten bzw. bedrucken Rezepten, können Sie die Bezeichnung direkt im Rezept umschreiben.
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