T H E M A Ü B E R S I C H T |
laus |
Gesendet - 29/09/2013 : 06:44:19 Wir überlegen gerade, wie wir unsere Zusatzleistungen (Tape-Anlage, Einweisung Gerätetraining,...) verbuchen. Eine Idee ist, die Leistungen als Artikel zu Verkaufen. Die Leistung soll aber dem Mitarbeiter, der die Leistung erbringt, zugerechnet werden, und nicht dem, der sie verkauft. Wem wird die Verkaufsprovision zugerechnet, dem eingeloggten Mitarbeiter oder dem Leistungserbringer? Bisher wurde immer eine Privatrechnung erstellt. Bin für jede Idee dankbar. |
2 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
SebastianKlien |
Gesendet - 01/10/2013 : 06:29:03 Leider wird bei Artikel die Leistung immer dem eingeloggten Mitarbeiter zugeordnet. Das Problem haben wir auch bei den Mitglieds Erträgen.. Vielleicht schafft hier ridler eine elegantere Lösung. Diese hier ist bei einer anmeldekraft vorne die im Auftrag handelt ganz ungeschickt. Die Anmeldung müsste sich beim Verkauf immer als jeweiliger ma einloggen.
Sebastian Klien |
Harald.Meier |
Gesendet - 30/09/2013 : 16:56:53 Zitat: Wem wird die Verkaufsprovision zugerechnet, dem eingeloggten Mitarbeiter oder dem Leistungserbringer?
Irgendwie ergibt sich die Antwort doch schon aus der Frage, oder ? |
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