laus
Germany
144 Beiträge |
Gesendet am: - 29/09/2013 : 06:44:19
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Wir überlegen gerade, wie wir unsere Zusatzleistungen (Tape-Anlage, Einweisung Gerätetraining,...) verbuchen. Eine Idee ist, die Leistungen als Artikel zu Verkaufen. Die Leistung soll aber dem Mitarbeiter, der die Leistung erbringt, zugerechnet werden, und nicht dem, der sie verkauft. Wem wird die Verkaufsprovision zugerechnet, dem eingeloggten Mitarbeiter oder dem Leistungserbringer? Bisher wurde immer eine Privatrechnung erstellt. Bin für jede Idee dankbar. |
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