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 Neueinreichung einer Verordnung

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T H E M A      Ü B E R S I C H T
Katja Gesendet - 11/04/2016 : 18:39:33
Hallo zusammen!
Ich habe es geschafft, meine erste eigenständige Abrechnung mit den Krankenkassen.
Hat eigentlich super funktioniert, das Geld ist bereits auf meinem Konto
Nun habe ich folgende Frage: Eine Kasse hat mir eine Rechnung gekürzt. Ich habe jetzt die Möglichkeit die eingereichte Verordnung (eine Kopie die ich von der Krankenkasse zurück bekommen habe) zu korrigieren und neu einzureichen. Wie mache ich das? Nur die korrigierte Verordnung per Post versenden oder muss ich noch eine neue Rechnung erstellen?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!!!
Viele Grüße
Katja
4     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
casa_medendi Gesendet - 13/04/2016 : 07:42:08
Wir rufen meistens an und fragen nach. Oft reicht dann ein Fax an die Mitarbeiter am Telefon. Manchmal sogar bei Fällen, die man eigentlich nicht korrigieren darf.
Du kannst aber auch das Rezept wieder in arbeit versetzen und neu abrechnen.
mechanicus Gesendet - 12/04/2016 : 09:54:32
Ja, natürlich, hatte ich vorausgesetzt.
Jane Gesendet - 12/04/2016 : 09:50:12
Hallo, ich habe die Erfahrung gemacht, dass man in Kopie auch das Absetzungsschreiben mitschicken sollte.Grüße
mechanicus Gesendet - 11/04/2016 : 19:15:22
Du brauchst nur die Korrektur per Post zu verschicken, die elektronische Rechnung haben die ja schon.
Ich lege das immer bei der nächsten Abrechnung bei.

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