T H E M A Ü B E R S I C H T |
4ZsumsyK8fH2 |
Gesendet - 26/08/2017 : 12:24:04 , |
6 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
mechanicus |
Gesendet - 29/08/2017 : 11:21:22 Zitat: Entwicklung: Die Gutscheinnummer lässt sich vom Endbenutzer nicht ändern.
Die Betonung liegt wohl auf Endbenutzer. ;-)
Ich könnte mir vorstellen, dass die Entwicklung die Gutscheinstartnummer für 4ZsumsyK8fH2 einbauen kann. Nur sollte man sich von der Vorstellung trennen, dass alles im Geschäftsleben kostenlos ist. |
Entwicklung |
Gesendet - 29/08/2017 : 09:40:57 Die Gutscheinnummer lässt sich vom Endbenutzer nicht ändern. Wenn Sie die Datenbank mit einer unbenutzten ersetzen, wird adad95 weitgehend in den Auslieferungszustand gesetzt. Auch Ihre angepasste Gutscheinvorlage ist in dieser Datenbank gespeichert und ist dann nicht mehr verfügbar. |
herrmanj |
Gesendet - 28/08/2017 : 04:49:05 Zitat: Ersterfassung durch mechanicus
Zitat: herrmanj: Benötige ich alle 3 lege ich den Artikel für jede der 3 Varianten halt ein Mal an.
Einmal reicht, weil Du beim Artikelverkauf den USt.-Satz ändern kannst.
Danke für den Hinweis, dieses Feature war mir doch tatsächlich bisher verborgen geblieben. |
mechanicus |
Gesendet - 27/08/2017 : 12:54:49 @ 4ZsumsyK8fH2
Nutze für die Kleinunternehmerregelung einfach die ust.-freie Variante und passe die Druckvorlagen entsprechend an. Die USt.-Befreiung nach §4 brauchst Du im Artikelverkauf nicht, wenn Du Dich nach der Meinung der Finanzbehörden richtest (Deine Steuerberatergläubigkeit spricht dafür ;-) ).
Die Rezepterfordernis für die USt.-Befreiung nach §4 ist übrigens nur eine Erfindung der Finanzbehörden, der Gesetzestext gibt das nicht her. Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 1.10.2014, XI R 13/14) ist ähnlicher Meinung und hat den im §4 Abs.14 geforderten Begriff der "Heilbehandlungen" dahingehend spezifiziert, dass es für die USt.-Befreiung auf eine "therapeutische Indikation" und nicht nur pauschal auf ein Rezept ankommt. |
mechanicus |
Gesendet - 27/08/2017 : 12:18:14 Zitat: herrmanj: Benötige ich alle 3 lege ich den Artikel für jede der 3 Varianten halt ein Mal an.
Einmal reicht, weil Du beim Artikelverkauf den USt.-Satz ändern kannst. |
herrmanj |
Gesendet - 26/08/2017 : 14:49:20 So weit ich das verstehe gibt es das alles doch schon, zumindest beim Artikelverkauf. Beim anlegen eines Artikels kann ich zwischen den 3 Steuervarianten wählen. Benötige ich alle 3 lege ich den Artikel für jede der 3 Varianten halt ein Mal an. |