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 Therapieunterbrechung

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T H E M A      Ü B E R S I C H T
felix Gesendet - 24/12/2018 : 10:59:30
Hallo und frohe Weihnachten zusammen.
Ich habe von der DDG im Auftrag der HEK eine Rückforderung von 2014 erhalten,die die Therapieunterbrechung von 19 Tagen(Weihnachtsurlaub Therapeut)bemängelt,obwohl eine entsprechende Begründung hinterlegt wurde.

Gelten den diese 14 Tage lt §16 Abs.3 generell , auch wenn eine Begründung vorliegt , z.B.:Patient krank-Therapeut in Urlaub.Patient hat 24 x Hausbesuch,ist 10 Tage krank,muss er dann zum Arzt um die längere Therapiedauer(mehr als 12 Wochen) bestätigen zu lassen?

Da ich mehrere dieser Fälle habe möchte ich schon sicher gehen daß keine weiteren Kürzungen vorgenommen werden.
Liebe Grüße aus Engelskirchen
Felix
4     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
mechanicus Gesendet - 27/12/2018 : 18:08:18
Zitat:
felix:     Mechanicus , was ist verjährt: - die Forderung oder die 14 Tagefrist?
Die Rückforderung aus 2014. Geht aber nicht automatisch, sondern bedarf der Einrede der Verjährung.
Also Zahlung verweigern mit der Begründung, dass es verjährt ist.
Manche Rahmenverträge legen eine kürzere Verjährungsfrist fest als im BGB festgelegt.
felix Gesendet - 27/12/2018 : 16:28:20
Danke für die Info und einen guten Rutsch:-))
Mechanicus , was ist verjährt: - die Forderung oder die 14 Tagefrist
gruß Felix
Jane Gesendet - 27/12/2018 : 11:45:38
Hallo, wir händeln es bei Langzeitrezepten so, dass wir uns mit der entsprechenden Fachabteilung, der KK in Verbindung setzen und uns ein ok geben lassen, wenn das Rezept durch Unterbrechung den 12 Wochen Zeitraum überschreitet, dies vermerken wir hinten auf dem Rezept.

Unterbrechung von mehr als 14 Tagen (bis 20 Tage], werden oft nur bei Krankenhausaufenthalt des Patienten akzeptiert, auch hier klären wir diesen Sachverhalt mit der entsprechenden KK. Macht im ersten Moment den Eindruck von "umständlich", hat aber den Vorteil, dass man keine Abzüge hat.
Kommt kein ok von der KK brechen wir diese Rezepte ab.

Grüße und einen guten Rutsch
mechanicus Gesendet - 24/12/2018 : 13:37:48
Zitat:
felix:     (...) eine Rückforderung von 2014 erhalten (...)

Das ist schon lange verjährt!
Ausnahmen zur geltenden Reglung sind mir nur für diesen Jahreswechsel bekannt.

Frohe Weihnachten!

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