T H E M A Ü B E R S I C H T |
Vox |
Gesendet - 07/01/2019 : 13:21:07 Hallo, kann ich bereits abgerechnete und von den KK erstattete VO nachbearbeiten? Ich habe noch die Vergütung von 2016 im Programm gehabt und darf nun nachberechnen.Die VO wurden bereits von den KK bezahlt und ich weiss nicht,wie ich die Differenzzahlungen geltend machen kann.Die KK wollen ja eine elektronische Datenübermittlung und somit müsste ich alle VO noch einmal in Rechnung stellen, dann den Differenzbetrag eingeben und abschicken.Ist das richtig so?Ich finde dazu auch nichts in den Videos...
Vielen Dank im Voraus |
3 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
herrmanj |
Gesendet - 23/08/2020 : 22:05:35 Ja.
Siehe hier:
https://www.adad95.de/Servicebereich/Versionshistorie2019.aspx
RELEASE 2019.2.1064
Oder hier :
https://www.adad95.de/Portals/0/adad95doku2012/Rechnungskorrektur.pdf?ver=2019-12-09-165419-863 |
laus |
Gesendet - 23/08/2020 : 17:51:37 Ich wurde von Davaso auf das Korrekturverfahren ab dem 1.7.2020 hingewiesen. Es ist in den Technischen Anlagen ab Seite 134 beschrieben. Kann das Korrekturverfahren mit adad95 durchgeführt werden? |
Entwicklung |
Gesendet - 07/01/2019 : 13:53:17 Zitat: ich weiss nicht,wie ich die Differenzzahlungen geltend machen kann
Das wird bis Mitte 2020 nur mit Papier gehen. Die Technischen Anlagen für das Korrekturverfahren sind am 22.11.18 veröffentlicht worden. Der produktive Einsatz des Korrekturverfahrens beginnt verbindlich am 01.07.2020. |