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T H E M A      Ü B E R S I C H T
felix Gesendet - 21/05/2019 : 15:07:12
Hallo zusammen,
habe ein Rezept über 24 x Ly 60 vom 15.05.bekommen mit spätesten Behandlungstermin am 29.05.19. Beginnt die 12 Wochenfrist am Ausstellungsdatum oder am spätesten Behandlungstermin?
Gruß
Felix
8     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
Hand und Herz Gesendet - 27/06/2019 : 15:58:52
§ 8 Abs.1 Satz 4 HMR:
Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.

Der Paragraph bezieht sich auf die Verordnungsmenge beim Ausstellen. Nicht auf die Zeit, wie lange das Rezept gültig ist.

Wenn also das Rezept vom Quotienten zw. Anzahl der Behandlungen /Behandlungen pro Woche 12 nicht überschreitet (> Rezept wurde nach §8Abs.1 Satz4 HMR richtig ausgestellt) und wir mit den Behandlungen nach 12 Wochen noch nicht durch sind z.B. Krankheit/Urlaub Patient/Therapeut behandeln wir weiter.
Dieses Vorgehen ist nach dem IFK richtig und wir hatten auch noch keine Absetzungen.
felix Gesendet - 31/05/2019 : 11:25:15
Nochmals danke
mechanicus Gesendet - 29/05/2019 : 18:55:08
So war es zu verstehen.
felix Gesendet - 29/05/2019 : 14:11:41
Also im Endeffekt egal ob Patient im Krankenhaus/Urlaub oder Behandler Fortbildung?Das Ausstellungsdatum plus 12 Wochen dann Behandlung abbrechen?
Gruß Felix
mechanicus Gesendet - 26/05/2019 : 13:26:26
Es kommt auch in diesem Fall auf das Ausstellungsdatum an. (HMR § 7 Abs, 5)
physio64 Gesendet - 24/05/2019 : 16:21:33
War denn die Frage darauf bezogen oder ging es um das behandlungsfreie Intervall wegen Erst- und Folgeverordnung?
felix Gesendet - 21/05/2019 : 16:08:29
danke
mechanicus Gesendet - 21/05/2019 : 15:47:48
Das Rezeptausstellungsdatum ist ausschlaggebend
Zitat:
§ 8 Abs.1 Satz 4 HMR:
Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.

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