T H E M A Ü B E R S I C H T |
punto |
Gesendet - 09/08/2019 : 12:32:02 Bitte um Hilfe durch die Kollegen/innen a, Rezeptanlage mit Zuzahlung, aber kein Datenaustausch mit AOK, sondern örtlichem Landratsamt (Genehmigung liegt schriftlich vor) b, Rezept gelöscht, Privatrezept angelegt, und händisch den Zuzahlungsbeitrag abgezogen, um die Privatrechnungsvorlage nicht zu verändern. (Bin keine Programmiererin)
Meine Frage, gibt es eine einfachere Lösung? |
6 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Jane |
Gesendet - 10/08/2019 : 11:53:08 Jep genau die, ich sag doch war nicht mein Tag |
mechanicus |
Gesendet - 09/08/2019 : 20:38:02 Zitat: Jane:     Gerne, du musst nur darauf achten, dass du dann in dem BG Rezeptvordruck (...)
Es ist sicherlich die gelb-bräunliche Kostenträger-Rezepmaske gemeint. ;-) |
Jane |
Gesendet - 09/08/2019 : 17:19:35 Zitat: Ersterfassung durch Jane
Bei uns läuft das über den Kreisausschuß Fachabt.Asyl. dafür haben wir eine fiktive BetriebsstättenNr. angelegt. Das Rezept wird dann über ein Kostenträgerrezept abgerechnet so wie bei den BG Rezepten. Also musstest Du praktisch 1x die zuständige Stelle als Krankekasse eingeben. Wir haben unsere Praxis in Hessen. Ich weiß allerdings nicht, ob das auch so in anderen Bundesländern geht. Grüße
ist heut' nicht mein Tag. Wir haben den Kreisausschuß als Krankenkasse angelegt und eine fiktive Kostenträgerkennung eingegeben. Sorry |
Jane |
Gesendet - 09/08/2019 : 16:12:42 Gerne, du musst nur darauf achten, dass du dann in dem BG Rezeptvordruck unter Tarif z.B. Aok eingibst (in Hessen werden die RVO Preise abgerechnet für Asylbewerber), sonst hast du die BG-Preise. Grüße |
punto |
Gesendet - 09/08/2019 : 13:04:15 @ Jane, vielen lieben Dank, dank meiner totalen Betriebsblindheit...klar, da kann ich Zuzahlung ankreuzen, und dann ist es rechnerisch gut aufgeschlüsselt, Danke |
Jane |
Gesendet - 09/08/2019 : 12:46:22 Bei uns läuft das über den Kreisausschuß Fachabt.Asyl. dafür haben wir eine fiktive BetriebsstättenNr. angelegt. Das Rezept wird dann über ein Kostenträgerrezept abgerechnet so wie bei den BG Rezepten. Also musstest Du praktisch 1x die zuständige Stelle als Krankekasse eingeben. Wir haben unsere Praxis in Hessen. Ich weiß allerdings nicht, ob das auch so in anderen Bundesländern geht. Grüße |