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 Abrechnung Asylant Rezept mit Genehmigung

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T H E M A      Ü B E R S I C H T
punto Gesendet - 09/08/2019 : 12:32:02
Bitte um Hilfe durch die Kollegen/innen
a, Rezeptanlage mit Zuzahlung, aber kein Datenaustausch mit AOK, sondern örtlichem Landratsamt (Genehmigung liegt schriftlich vor)
b, Rezept gelöscht, Privatrezept angelegt, und händisch den Zuzahlungsbeitrag abgezogen, um die Privatrechnungsvorlage nicht zu verändern. (Bin keine Programmiererin)

Meine Frage, gibt es eine einfachere Lösung?
6     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
Jane Gesendet - 10/08/2019 : 11:53:08
Jep genau die, ich sag doch war nicht mein Tag
mechanicus Gesendet - 09/08/2019 : 20:38:02
Zitat:
Jane:     Gerne, du musst nur darauf achten, dass du dann in dem BG Rezeptvordruck (...)
Es ist sicherlich die gelb-bräunliche Kostenträger-Rezepmaske gemeint. ;-)
Jane Gesendet - 09/08/2019 : 17:19:35
Zitat:
Ersterfassung durch Jane

Bei uns läuft das über den Kreisausschuß Fachabt.Asyl. dafür haben wir eine fiktive BetriebsstättenNr. angelegt. Das Rezept wird dann über ein Kostenträgerrezept abgerechnet so wie bei den BG Rezepten.
Also musstest Du praktisch 1x die zuständige Stelle als Krankekasse eingeben.
Wir haben unsere Praxis in Hessen. Ich weiß allerdings nicht, ob das auch so in anderen Bundesländern geht.
Grüße



ist heut' nicht mein Tag. Wir haben den Kreisausschuß als Krankenkasse angelegt und eine fiktive Kostenträgerkennung eingegeben. Sorry
Jane Gesendet - 09/08/2019 : 16:12:42
Gerne, du musst nur darauf achten, dass du dann in dem BG Rezeptvordruck unter Tarif z.B. Aok eingibst (in Hessen werden die RVO Preise abgerechnet für Asylbewerber), sonst hast du die BG-Preise.
Grüße
punto Gesendet - 09/08/2019 : 13:04:15
@ Jane, vielen lieben Dank, dank meiner totalen Betriebsblindheit...klar, da kann ich Zuzahlung ankreuzen, und dann ist es rechnerisch gut aufgeschlüsselt, Danke
Jane Gesendet - 09/08/2019 : 12:46:22
Bei uns läuft das über den Kreisausschuß Fachabt.Asyl. dafür haben wir eine fiktive BetriebsstättenNr. angelegt. Das Rezept wird dann über ein Kostenträgerrezept abgerechnet so wie bei den BG Rezepten.
Also musstest Du praktisch 1x die zuständige Stelle als Krankekasse eingeben.
Wir haben unsere Praxis in Hessen. Ich weiß allerdings nicht, ob das auch so in anderen Bundesländern geht.
Grüße

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