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T H E M A Ü B E R S I C H T
Hand und Herz
Gesendet - 03/09/2020 : 12:50:03 Gibt es schon einen Haken, so dass man beim Anlegen von Rezepten (GKV/Kostenträger/Privat)darauf aufmerksam gemacht werden kann, wenn der Patient in der Zwischenzeit volljährig geworden ist?
Dann muß ja der Patient den Datenschutz und Honorarvereinbarung selber nochmal unterschreiben. Vorher haben das die Eltern bwz. gesetzlichen Vertreter gemacht, wenn die Kinder nicht geschäftsfähig sind.
1 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst)
herrmanj
Gesendet - 03/09/2020 : 13:40:43 Bitte mit ins Kalkül ziehen. Laut diesem Artikel dürfen Patienten schon mit größer 15 unterschreiben.