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T H E M A Ü B E R S I C H T
herrmanj
Gesendet - 06/01/2021 : 15:27:37 Muss man bei der neuen VO bei der Abrechnung den Text der bei der "patientenindividuellen Leitsymptomatik" steht vollständig mit zur Abrechnungsstelle schicken?
Wenn ja, hat das nichts mit weniger Bürokratie zu tun, da es ein elendes Getippe ist. Zudem werden Umlaute (ä, ö, ü) einfach bei Eingabe unterdrückt. Besser wäre eine Umwandlung in ae, oe und ue.
Ist dies in diesem Falle dann zumindest mit im Barcode verschlüsselt?
1 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst)
Hotline
Gesendet - 07/01/2021 : 16:25:36 Wenn der vom Arzt aufgedruckte Text der tatsächlichen Leitsymptomatik entspricht muß dieser natürlich nicht in das Feld eingetragen werden. In dem Feld "patientenindividuelle Leitsymptomatik" soll nur dann etwas eingetragen wenn es tatsächlich "individuell" ist. Erkennbar sollte dies dadurch sein, daß der Arzt die Option "x" markiert hat.
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