herrmanj
Germany
1080 Beiträge |
Gesendet am: - 06/01/2021 : 15:27:37
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Muss man bei der neuen VO bei der Abrechnung den Text der bei der "patientenindividuellen Leitsymptomatik" steht vollständig mit zur Abrechnungsstelle schicken?
Wenn ja, hat das nichts mit weniger Bürokratie zu tun, da es ein elendes Getippe ist. Zudem werden Umlaute (ä, ö, ü) einfach bei Eingabe unterdrückt. Besser wäre eine Umwandlung in ae, oe und ue.
Ist dies in diesem Falle dann zumindest mit im Barcode verschlüsselt? |
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