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T H E M A Ü B E R S I C H T
Jane
Gesendet - 26/01/2021 : 16:02:49 Musste eben eine Kassenkorrekturabrechnung vornehmen, da ich bei der Leitsymptomatik "ö" statt "oe" bei dem Wort Störung geschrieben habe
Im Korrekturrezept kann man den Behandler nicht eingeben bzw. er wird nicht übernommen. Soll das so sein ?
Grüße
2 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst)
Jane
Gesendet - 27/01/2021 : 17:13:08 Danke dür die Info
Entwicklung
Gesendet - 27/01/2021 : 11:02:58 Da das ursprüngliche Rezept nicht mehr storniert werden darf, sind die Leistungen von dem diesem Rezept möglicherweise schon in einer Mitarbeiterabrechnung berücksichtig worden.
Würden nun in dem Korrekturrezept ebenfalls Mitarbeiterkürzel eingetragen, so würde dieses Rezept auch an der Mitarbeiterabrechnung teilnehmen.
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