T H E M A Ü B E R S I C H T |
Jane |
Gesendet - 21/10/2021 : 12:44:28 Habe heute eine Absetzung für eine BKK vom Abrechnungszentrum Emmendingen bekommen:
Haubesuchspauschale und Wegegeldpauschel dürfen nicht parallel abgerechnet werden.
Es war ein gesplittetes Rezept mit Terminen im Juli und August. Da es im Juli für die RVO Kassen die Hausbesuchspauschale (29933)noch nicht gab habe ich für diese Termine den HB(29901)und die Kilometer(29907) abgerechnet und für August dann die Pauschale. Man hat mir das Geld für die KIlometer abgezogen.
Wie berechnet ihr das für gesplittete Rezepte ? Im Rahmenvertrag habe ich dazu keine Info gefunden. Grüße aus Hessen
|
3 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Jane |
Gesendet - 25/10/2021 : 09:51:26 Ok unser Praxissitz ist in Hessen und dort ich habe bis 31.07.21 nicht die Möglichkeit laut Preisliste die Pauschale abzurechen. |
herrmanj |
Gesendet - 23/10/2021 : 13:31:20 Bei mir auch. |
mechanicus |
Gesendet - 21/10/2021 : 16:23:32 Bei mir steht unter 29933 in der bundeseinheitlichen Preisliste (01.07.2019) "Hausbesuch inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) ..." und so habe ich auch abgerechnet. |