T H E M A Ü B E R S I C H T |
Magnus69 |
Gesendet - 10/01/2023 : 11:15:09 Hallo,
nach dem Tarifupdate sind wieder alle Beihilfe Preise zurückgesetzt worden. Diese jedes mal manuell anzupassen ist sehr aufwendig. Gibt es hierfür eine Lösung? |
6 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
birgit |
Gesendet - 13/06/2023 : 22:48:32 Habe gerade folgenden Test gemacht:
Beihilfepreis für KG auf den Stichtag 02.05.2023 gesetzt, für MLD-30 auf 04.05.2023. In beiden Fällen überschreibt das Tarifupdate den voreingestellten Preis.
Wird neuerdings im Hintergrund geprüft, ob Tarifupdates eingespielt worden sind? Ich werde jetzt ständig daran erinnert, obwohl ich es heruntergeladen (und dann gelöscht) habe.
Gruß Birgit |
mechanicus |
Gesendet - 10/06/2023 : 13:03:37 Nein. Es laufen dann alle Preisupdates durch und die Beihilfesätze werden erst dann dann überschrieben, wenn es tatsächlich neue gibt.
Der jetzige Zustand ist aber eigentlich ein Programmfehler, weil die Abfrage zum Überschreiben falsch ist.
Aktuell wird scheinbar abgefragt: Wenn neuer Stichtag größer oder gleich alter Stichtag ist, dann überschreiben.
Richtig wäre folgendes: Wenn neuer Stichtag größer alter Stichtag ist, dann überschreiben.
Damit hat man dann aber keine Möglichkeit, fehlerhafte Listen mit gleichen Stichtag zu ersetzen, was aber programmtechnisch auch kein Proble darstellt, weil nur für solche Fälle die tarifbezogene Abfrage geändert werden kann. |
Magnus69 |
Gesendet - 08/06/2023 : 10:51:59 Das heißt dann bei Variante 2 werden die Preise beim übernächsten mal überschrieben, verstehe ich das richtig? |
Entwicklung |
Gesendet - 10/01/2023 : 16:02:04 Es gibt 2 Möglichkeiten wie vorgegangen werden kann. Man legt sich eine neue Tarifgruppe auf Basis der Beihilfe – Preise an und passt in dieser neuen Gruppe die Preise an. Eine solche neue Gruppe wird von uns nie aktualisiert. Oder Man setzt den Stichtag beim Preisanpassen um einen Tag hoch. Die Preise in diesem Tarif werden dann ersetzt, wenn in der Updateliste ein jüngerer Stichtag angegeben wurde.
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herrmanj |
Gesendet - 10/01/2023 : 15:02:55 Ganz genau. |
mechanicus |
Gesendet - 10/01/2023 : 12:31:20 Es gibt Landes- und Bundesbeihilfesätze, die i.d.R. identisch sind. Einzig der Gültigkeitsbeginn variiert.
Grundsätzlich ist folgendes zu beachten:
Der Beihilfepatient ist Privatpatient. Von einem Rechnungsbetrag bekommt er die beihilfefähigen Höchstsätze vom Dienstherren erstattet, für den Rest hat er eine Zusatzversicherung abzuschließen, die auch das erstattet. Welche Relevanz haben da die Beihilfesätze in der Praxis?
Ein Handwerker repariert mir mein Haus auch nicht zum halben Preis, nur weil ich keine Gebäudeversicherung abgeschlossen habe. |