T H E M A Ü B E R S I C H T |
Maximilian Hertwig |
Gesendet - 09/05/2023 : 23:03:29 Hallo, Ich habe eine Frage bezüglich den rosafarbenen Rezeptvorlagen. Einer unserer Ärzte in der Umgebung gibt den Patienten neuerdings rosa Vordrucke mit die vorne und hinten bedruckt sind anstatt zwei Seiten. Er behauptet, dass sei neuerdings erlaubt. Stimmt das ? Wir sind der Meinung bei rosa Vorlage braucht es eine Seite mit Muster 13.1 und eine zweite mit Muster 13.2 zur Leistungsnachweis separat. Danke für eure Antwort. |
1 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
mechanicus |
Gesendet - 11/05/2023 : 17:45:48 Nach der "Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung" darf nur Sicherheitspapier verwendet werden, welches besondere Spezifikationen aufweist, u.a. ein Wasserzeichen "GKV" auf der Rückseite.
Die Heilmittelverordnung ist in 2.13 geregelt.
Unter 2.13.3 steht: "Für die Muster 13.1/E und 13.2/E darf die Duplexbedruckung genutzt werden."
13.1/E bezeichnet die Vorder-, 13.2/E die Rückseite.
Es darf also beidseitig bedruckt werden. |
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