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T H E M A      Ü B E R S I C H T
BODYBALANCE Gesendet - 15/01/2024 : 20:57:39
Hallo,

ich brauche bitte Hilfe bei einem komplexen Thema.

Ich muss seit diesem Jahr die Umsätze in dem Monat buchen und versteuern, in dem ich die Rechnung schreibe.
Der Steuerberater erhält die Export Datev Datei aus der Buchungsübersicht.
Ich exportiere als z.B.im Januar als gebuchten Umsätze.

Wenn ich jetzt im Februar das Geld für die Rechnung erhalte klicke ich auf "Buchen" in den offenen Posten.
Dann ändert sich allerdings das Datum der Rechnung in der Buchungsübersicht auf den Februar Termin.
Wenn ich jetzt also den Februar exportiere ist die gleiche Rechnung wieder dabei.

Wie kann ich das verhindern?
Ich möchte nicht, dass das Datum verändert wird.

Danke für jede Hilfe

Thomas
5     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
mechanicus Gesendet - 03/02/2024 : 16:20:42
Zitat:
BODYBALANCE     (...) Ich muss seit diesem Jahr die Umsätze in dem Monat buchen und versteuern, in dem ich die Rechnung schreibe.(...)
Du musst auch die Behandlungen im Steuerjahr, für die noch keine Rechnungen geschrieben wurden, in der Bilanz unter "Unfertige Leistungen" in der 7000'er Kontenreihe des SKR3 erfassen. Sprich Deinen Berater mal darauf an. ;-)
herrmanj Gesendet - 17/01/2024 : 18:57:25
Beide Tabellen exportieren und in Excel oder Access über die Rechnungsnumner verheiraten. Kreuztabellenabfrage.
BODYBALANCE Gesendet - 17/01/2024 : 14:33:17
Zitat:
Ersterfassung durch mechanicus

Zitat:
herrmanj:    Warum Geld versteuern was man noch gar nicht hat und evtl. nie bekommt? Warum kein Zuflussprinzip?
Weil er scheinbar bilanzieren muss. Das ist u.a. beim Erreichen einer Umsatzgrenze von 600.000 € der Fall.

Das Zuflussprinzip gilt nur bei der EÜR.



Korrekt, ich muss bilanzieren.
Dann scheint es keine Lösung für mich zu geben.
Dennoch Danke!
mechanicus Gesendet - 17/01/2024 : 12:50:08
Zitat:
herrmanj:    Warum Geld versteuern was man noch gar nicht hat und evtl. nie bekommt? Warum kein Zuflussprinzip?
Weil er scheinbar bilanzieren muss. Das ist u.a. beim Erreichen einer Umsatzgrenze von 600.000 € der Fall.

Das Zuflussprinzip gilt nur bei der EÜR.
herrmanj Gesendet - 16/01/2024 : 16:50:23
Das ist doch alles ok. Das eine Datum hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Ein mal ist es das Rechnungsdatum und ein mal wann gezahlt wurde.

Warum Geld versteuern was man noch gar nicht hat und evtl. nie bekommt?
Warum kein Zuflussprinzip?

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