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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 20/06/2023 : 10:09:25
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Auf der Webseite der gematik findet sich unter dem Link
https://fachportal.gematik.de/anwendungen/elektronisches-rezept
Im oberen drittel der Seite findet sich unter dem Titel "Die E-Rezept-Roadmap – Ihre Übersicht über die Einführung aller E-Rezept-Funktionen" dieses Schaubild:
Wie dargestellt beabsichtigt die gematik die Projektierung für den Bereich Heil- und Hilfsmittel irgendwann nach 2024 zu beginnen.
Es ist also mit einer Schnittstellenbeschreibung frühesten im Jahr 2025 zu rechnen. Ohne diese Beschreibung ist für uns eine Programmierung unmöglich.
Hinweis: Es ist uns klar, dass die gematik die Roadmap fortschreibt. Die oben genannte Webseite wurde von uns am 20.06.2023 aufgerufen. |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 23/06/2023 : 08:04:49
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Vielen Dank für die Erklärung.
Somit ist es nachvollziehbarer, warum die Digitalisierung der E-Rezepte noch nicht bei ADAD umgesetzt wird.
Man hört davon so viel in der Werbung und Politik für Physios |
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mechanicus
Germany
1879 Beiträge |
Gesendet am: - 23/06/2023 : 13:59:25
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Wobei noch zu berücksichtigen ist, dass sich in der Vergangenheit bei solchen Projekten stets Terminverschiebungen ergeben haben. Ich habe diese ganze Hype zum jetzigen Zeitpunkt sowieso nicht verstanden.
Mit den ganzen Überregulierungen und technischen Unvermögen aller Beteiligten wird da sicherlich eine spannende Sache herauskommen. ;-) |
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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 11/10/2023 : 10:51:26
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Fortschreibung der Roadmap zur Einführung des E Rezeptes durch die gematik Wie schon vermutet wurde die Roadmap aktualisiert und konkretisiert.
Die verpflichtende Einführung des E Rezeptes im Bereich Heilmittel ist zum 1.1.2027 geplant. Die freiwillige Nutzung wird damit vermutlich nicht vor Januar 2026 starten. Hinweis: Es ist uns klar, dass die gematik die Roadmap fortschreibt. Die oben genannte Webseite wurde für diesen Beitrag von uns am 10.10.2023 aufgerufen.
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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 05/02/2024 : 10:54:18
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Die veröffentlichten Termine aus der vorherigen Grafik sind wohl nicht weiter aktuell Die oben genannte Webseite wurde für diesen Beitrag von uns am 05.02.2024 aufgerufen. |
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birgit
63 Beiträge |
Gesendet am: - 13/11/2024 : 18:32:15
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Hier mal ein aktueller Erfahrungsbericht zur Telematik-Infrastruktur.
Nach Angabe unseres Fachverbandes (IFK) soll die Anbindung an die TI für die Physiotherapie ab dem 01.01.2026 verpflichtend werden. Als Mitglied im Ärztenetz Hamburg haben wir uns frühzeitig entschlossen, am TIMO-Modellprojekt Hamburg teilzunehmen, das im Rahmen gemeinsamer Praxiserprobungen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung des Gesundheitswesens pilotiert (https://timo-hamburg-umland.de). Es geht hier allgemein darum, Erfahrungen mit der TI zu sammeln, allgemeines Verbesserungspotential zu erkennen und Aspekte in die Weiterentwicklung einzubringen, die aus physiotherapeutischer Sicht sinnvoll und notwendig sind.
Dieser Erfahrungsbericht umfasst den Zeitraum Oktober 2023 bis Oktober 2024. In diesem Zeitraum wurden durch das Modellprojekt zwei Pilotierungen durchgeführt: E-Rezept und TI-Messenger. Da das E-Rezept für den Bereich Heilmittel vermutlich erst 2027 eingeführt wird, konnten wir an dieser Pilotierung nicht teilnehmen.
Beim TI-Messenger handelt es sich um eine freiwillige Komponente, die wir über den Zeitraum von drei Monaten eingesetzt haben. Zum Anschluss an die TI mussten wir die Voraussetzungen elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und smc-B-Karte erfüllen. Für die Erteilung des eHBA ist ein Antrag beim Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) notwendig, das deutschlandweit zentral in Münster geführt wird. Dort weist man seinen Status mit seiner Berufsurkunde nach und erhält dann die Zulassung, bei einem der entsprechenden Diensteanbieter den eHBA zu beantragen. Mit Vorlage des eHBA ist es dann möglich, für die Praxis die smc-B-Karte zu beantragen, die sozusagen den Nachweis für eine zugelassene Praxis darstellt. Das gesamte Verfahren ist recht bürokratisch und umständlich. Bereits eingegebene Daten beim eGBR müssen – wahrscheinlich aus Datenschutzgründen – beim Diensteanbieter erneut eingegeben werden, obwohl bei der Beantragung des eHBA bereits der Kartenproduzent angegeben werden muss. Während der Antrag für den eHBA schlanke 2 Seiten umfasst, sind es für den Praxisausweis smc-B schon 8 Seiten. Auch wenn beide Schritte online ausgeführt werden, bleibt es einem nicht erspart, zur Identifizierung eine Postfiliale aufzusuchen (Post-Ident). Alles in allem ein Verfahren, das für den Masseneinsatz noch Verbesserungspotential aufweist.
Der Anschluss der Praxis-IT an die Telematik-Infrastruktur wird durch einen VPN-Tunnel (Virtual Private Network) über einen Konnektor sichergestellt. In der Vergangenheit war dazu ein physischer Konnektor notwendig, der in die Infrastruktur der Praxis eingebunden werden musste. Das Layout dieser Konnektoren sah einen Austausch nach 5 Jahren vor, da auslaufende Sicherheitszertifikate der Geräte nicht erneuert werden konnten. Mit der Fa. Telekonnekt haben wir einen Anbieter gefunden, der eine hardwareseitige Lösung überflüssig gemacht hat, indem die Konnektorfunktionalität im Rechenzentrum abgebildet wurde. Zur Aktivierung der TI war es noch notwendig, einen zertifizierten Kartenleser anzuschließen, der die smc-B-Karte der Praxis aufnahm. Zusammen mit dem Support von Telekonnekt wurde die Anbindung an die TI dann Ende Mai 2024 realisiert – einschließlich der Anbindung an KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
Die Nutzung der TI beschränkte sich zu Anfang dann auch auf KIM. Da adad95 noch keine Anbindung an die TI vorsieht, kann keine Integration des über KIM möglichen Datenaustausches stattfinden. Deshalb wurde zusätzlich der Mailclient Thunderbird installiert, der eine Kommunikation über KIM ermöglicht. Im wesentlichen können wir jetzt Arztberichte senden und Rezeptkorrekturen über KIM als Mail abwickeln, was in der Vergangenheit über den Postweg über per Fax erledigt wurde. Allerdings ist es dazu notwendig, die Dokumente außerhalb von adad95 bereitzustellen. Dass dieser Weg neu und ungewöhnlich ist, zeigte sich u.a. daran, dass wir geänderte Rezepte statt über KIM von den Arztpraxen als als Fax zurückerhielten.
Nach fast einem halben Jahr Nutzung läßt sich fesstellen, dass die TI-Anbindung unserer Praxis zuverlässig funktioniert. Die noch fehlende Integration in adad95 führt allerdings dazu, dass einige Arbeitsschritte zusätzlich ausgeführt werden müssen.
Mit Spannung begann dann die zweite Pilotierung im Rahmen des TIMO-Modellprojekts: TI-Messenger. Im Gegensatz zu KIM, das als sichere Email-Kommunikation ausgelegt ist, soll der TI-Messenger schnellen und unkomplizierten Nachrichtenaustausch innerhalb der Praxis und unter den verschiedenen Teilnehmern des Gesundheitswesens bis hin zum Patienten ermöglichen. In der Pilotierung sollte die Kommunikation intern und unter den Leistungserbringern getestet werden. Zur Verfügung stand der TI-Messenger der Fa. Famedly, der zum Pilotierungszeitpunkt der einzige zertifizierte Messenger war. Nach der Registrierung stand unserer Praxis ein Account mit Adminstrationsrechten zur Verfügung, über den weitere Benutzer innerhalb der Praxis angelegt werden konnten. Die Anwendung steht als App in den jeweiligen Stores (Apple und Google) zur Verfügung, kann aber auch über eine Browseroberfläche aufgerufen werden. Die Installation der App ist Standard, das Einrichten der User erfordert allerdings etwas Aufwand. Die einzelnen Benutzer müssen über eine Administrationsoberfläche eingerichtet werden. Dazu wird jeweils eine Email-Adresse der Benutzer benötigt. Zur Anmeldung an der App muss neben der User-ID (Email-Adresse) und Passwort auch die URL, mit der der Famedly-Praxisserver erreicht werden kann, eingegeben werden. Darüber hinaus muss zur Sicherstellung eines Chat-Backups ein Passphrase notiert sein. Um Kontakt mit externen Nutzern aufzunehmen, war es notwendig, Kontaktpunkte anzulegen, hinter denen sich ein oder mehrere Nutzer der Praxis verbargen. Inhaber von eHBA konnten diesen in der App registrieren und damit direkt in Kontakt treten.
Die Nutzung des TI-Messengers war zu Anfang durch einige Kinderkrankheiten geprägt, die von der Fa. Famedly schnell und zuverlässig ausgeräumt wurden. Dennoch blieb die Nutzung gewöhnungsbedürftig, da die Software einen Chat als „Fall“ betrachtet und gerade bei der Einbindung Externer nicht immer zuverlässig zu erkennen war, wer eine gesandte Nachricht nun lesen konnte. Letztendlich hat die Nutzung für unsere Praxis aktuell keinen Mehrwert erbracht, da die interne Kommunikation i.d.R. über persönliche Gespräche läuft und unsere externen Ansprechpartner (meistens Arztpraxen) an dieser Pilotierung nicht teilnahmen. Für andere Einrichtungen, z.B. Pflegedienste, ist diese Form der Anwendung aber durchaus sinnvoll. Falls der TI-Messenger auf breiter Basis genutzt wird, kann er auch für unsere Praxis wieder interessant werden.
Nun steht die dritte Pilotierung in der Modellregion an: die elektronische Patientenakte (ePA). Dieser Baustein der TI ist für unsere Arbeit sehr interessant. Leider lässt sich das im Moment für uns nicht umsetzen, da adad95 die ePA im Sinne der TI noch nicht unterstützt.
Zur Refinanzierung: Der GKV-Spitzenverband hat die Spielregeln geändert. Statt die aufgewandten Kosten in einer Summe zu erstatten, werden seit dem 01.07.2024 monatliche Pauschalen gezahlt. Die Beantragung könnte auch einfacher sein, aber mittlerweile fließt tatsächlich Geld...
Ich hoffe, für den ein oder anderen bringt dieser Bericht etwas Klarheit zum Stand der TI für uns Physios.
Beste Grüße aus Hamburg! Birgit |
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mechanicus
Germany
1879 Beiträge |
Gesendet am: - 28/11/2024 : 13:50:50
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Sehr hilfreich, vielen Dank, Birgit. Das Procedere bestätigt aber mal wieder alle Vorurteile, es ist bürokratisch, kompliziert, teuer und störanfällig. |
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Thema |
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