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Barth
5 Beiträge |
Gesendet am: - 26/11/2024 : 10:41:58
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Hallo, hat jemand schon Erfahrungen mit einem Unterschriftenpad z.B. für Anmeldeformulare, gemacht? Wird die dazugehörige Lizenz einmalig oder jährlich berechnet? Wie komfortabel ist das Einpflegen der unterschriebenen Datei in die Patientenverwaltung? Über ein paar Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen. Danke. |
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mechanicus
Germany
1882 Beiträge |
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BODYBALANCE
82 Beiträge |
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mechanicus
Germany
1882 Beiträge |
Gesendet am: - 28/11/2024 : 13:15:28
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Zitat: BODYBALANCE: Das kann man auch anders sehen: <Link Bundesdruckerei>
Die einfache elektronische Signatur (EES), die dem Signaturpad entspricht, ist aber nicht gerichtsfest.
Eine Bilddatei (nichts anderes macht das Pad), in ein digitales Dokument einfügen, mag ja bei eigenen Erklärungen noch angehen, aber fremde Unterschriften als Bilddatei in eine Datei mit der Möglichkeit der nachträglichen Änderung einzubinden, dürfte im Streitfall unwirksam sein.
Vereinbarung ausdrucken, unterschreiben lassen und einscannen geht genauso schnell, kostet weniger und ist rechtssicher. |
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BODYBALANCE
82 Beiträge |
Gesendet am: - 29/11/2024 : 03:21:45
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Zitat:
Vereinbarung ausdrucken, unterschreiben lassen und einscannen geht genauso schnell, kostet weniger und ist rechtssicher.
ähh.nein! |
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SebastianKlien
Germany
584 Beiträge |
Gesendet am: - 30/11/2024 : 09:13:25
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Wir benutzen es seit 5 Jahren. Die Anschaffung war Gold wert. Anschaffungskosten sind einmalig. Die Einbindung in adad läuft automatisch ab. Wir verwenden es für Lastschriften, Mitgliedsverträge, Honorarvereinbarungen, als die gesamt Verwaltung. Nie mehr ohne. Das unsinnige Ausdrucken von Papier und wieder einscannen hat damit ein Ende... Ich kann es nur empfehlen.
Sebastian Klien |
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mechanicus
Germany
1882 Beiträge |
Gesendet am: - 30/11/2024 : 10:31:12
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Ich muss mich korrigieren, meine Einlassungen gelten nur allgemein für Signaturpads.
Das Unterschriftenpad Signotec erzeugt scheinbar mit dem Dokument verknüpfte Signaturen, ist also eine fortgeschrittene elektronische Signaturtechnik und somit gerichtsfest.
Um das Ausdrucken kommt man aber trotzdem nicht rum, weil der Patient eine Kopie dessen benötigt, was er unterschrieben hat. |
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