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Eicher
Deutschland
54 Beiträge |
Gesendet am: - 13/07/2009 : 16:26:33
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| Das Finanzamt hat eine ESt-Prüfung bei uns angeordnet. Das Finanzamt hätte die Buchhaltungsdaten der letzten 3 Jahre lieber auf einem optischen Datenträger als Papierausdrucke. Da wir der Schweigepflicht unterliegen, darf das Finanzamt keine Patientendaten einsehen. Meine Frage: Kann die Buchhaltung getrennt also unabhängig von der Patienten- und Rezeptverwaltung auf einem Datenträger gespeichert werden, zum Einsehen und Prüfen für das Finanzamt ? |
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