Liebe Entwicklung! Ich habe für eine Verordnung den Eigenanteil kassiert und entsprechend verbucht. Bei Abbruch der Verordnung möchte ich nun quasi eine Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages auszahlen. Geht das Buchungstechnisch denn oder muss ich auf
Zitat:Bei Anteilsrechnungen: Entfernen Sie im Rezept die Markierung "Zuzahlung". Anschließend speichern Sie das Rezept durch Drücken auf die Schaltfläche "speichern". Nach der Beantwortung der Sicherheitsabfrage mit "Ja" wird eine automatische Gegenbuchung erzeugt. Nun markieren Sie wieder das Feld "Zuzahlung" und speichern das Rezept erneut. Dadurch wird ein neuer OP erzeugt.
ausweichen. Das ist m.E. sehr kompliziert. Liebe Grüße derrick-harry
Es geht voran...
Geändert durch - derrick-harry am 09/07/2009 00:05:36