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bomm
87 Beiträge |
Gesendet am: - 10/11/2009 : 12:15:46
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Wie ist das Vorgehen, wenn nach der Abrechnung festgestellt wird, dass die Eintragung und Abrechnung einer Leistung vergessen wurde?
Konkreter Fall: Bei einer Verordnung mit Hausbesuch wurde vergessen, die (verordneten und durchgeführten) Hausbesuche im Programm einzutragen. Es wurde also nur die Behandlungen abgerechnet, nicht die Hausbesuche. Die Verordnungsformular wurde mit der Abrechnung bereits an die Krankenkasse verschickt.
Kann ich die Verordnung wieder auf "in Arbeit" setzen, korrigieren und erneut zur Abrechnung freigeben? (Bei der Abrechnung kann ich natürlich nur die eingescannte Kopie mit einer entsprechenden Erklärung einschicken.)
Mit freundlichen Grüßen Bodo Meißner |
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Ridler Datentechnik
Deutschland
1107 Beiträge |
Gesendet am: - 10/11/2009 : 12:49:36
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Rechnung stornieren, Hausbesuch eintragen und erneut abrechnen.
Bisherige Vorgehensweise der DTA Annahmestelle: Werden Abrechnungsdaten per DTA versandt aber zur DTA Nummer keine Belege geliefert, wird die DTA Abrechnung verworfen.
Einer erneuten Abrechnung mit höheren DTA Nummer steht also nichts im Wege. |
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gseier
213 Beiträge |
Gesendet am: - 11/11/2009 : 13:21:31
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Zitat: Werden Abrechnungsdaten per DTA versandt aber zur DTA Nummer keine Belege geliefert
Wenn ich Bodo Meißner richtig verstanden habe, sind mit der DTA aber die Belege (also auch das betroffene Rezept) bereits eingeschickt worden und die Rechnung wird also bearbeitet?!
Ich denke, in dem Fall führt der Weg am besten über den direkten Kontakt mit der Krankenkasse und eine Nachberechnung unter Vorlage der Rechnungsnummer und der Rezeptkopie? So hat es jedenfalls bisher immer ganz gut funktioniert (auch bei der Reklamation von ungerechtfertigten Absetzungen durch die Kasse). |
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bomm
87 Beiträge |
Gesendet am: - 11/11/2009 : 22:09:06
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Zitat: Wenn ich Bodo Meißner richtig verstanden habe, sind mit der DTA aber die Belege (also auch das betroffene Rezept) bereits eingeschickt worden und die Rechnung wird also bearbeitet?!
Genau so ist es. Die Belege sind schon längst verschickt und die Rechnung bezahlt. Erst jetzt ist bei der Erfassung eines neuen Rezepts aufgefallen, daß bei einer früheren Verordnung ein Fehler gemacht wurde.
Ich weiß nicht, ob eine Stornierung der Rechnung jetzt noch möglich ist. Zumindest gehe ich davon aus, daß daraus ziemlicher Aufwand oder Probleme entstehen würden. (Es waren noch andere Verordnungen in der gleichen Rechnung.)
Zitat:
Ich denke, in dem Fall führt der Weg am besten über den direkten Kontakt mit der Krankenkasse und eine Nachberechnung unter Vorlage der Rechnungsnummer und der Rezeptkopie?
Ich habe beim Dientstleistungszentrum der Krankenkasse angerufen und das wird genau so geregelt. Ich soll einen Brief schreiben und keine neuen Daten liefern.
Wenn die Krankenkasse diesen zusätzlichen Betrag überweist, wie bekomme ich das in die Buchhaltung? (Der offene Posten der ursprünglichen fehlerhaften Rechnung ist schon ausgeglichen.)
Viele Grüße Bodo Meißner |
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gseier
213 Beiträge |
Gesendet am: - 11/11/2009 : 22:39:17
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Zitat: Ich habe beim Dientstleistungszentrum der Krankenkasse angerufen und das wird genau so geregelt. Ich soll einen Brief schreiben und keine neuen Daten liefern.
Schön, so meinte ich es.
Zitat: Wenn die Krankenkasse diesen zusätzlichen Betrag überweist, wie bekomme ich das in die Buchhaltung?
Machst du die komplette Buchhaltung mit adad, oder machst du (oder dein Steuerberater) das separat? In jedem Fall buchst du es in der normalen Buchungsmaske ganz normal als (zusätzliche) Einnahme auf das gleiche Erlöskonto wie sonst die Kasseneinnahmen(im Standardfall 8000) gegen dein Bankkonto (1200). |
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Hotline
Deutschland
1913 Beiträge |
Gesendet am: - 18/11/2009 : 14:01:52
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Zitat: Machst du die komplette Buchhaltung mit adad, oder machst du (oder dein Steuerberater) das separat? In jedem Fall buchst du es in der normalen Buchungsmaske ganz normal als (zusätzliche) Einnahme auf das gleiche Erlöskonto wie sonst die Kasseneinnahmen(im Standardfall 8000) gegen dein Bankkonto (1200).
Hinweis zur Buchhaltung: Wenn in adad95 bei einer Buchung angegeben wird auf Kasse oder Bank buchen, ist dies nicht gleich dem Erlöskonto 1200 oder 1000. In adad95 ist eine einfache Buchhaltung (Einnahmen-Überschussrechnung) keine doppelte Buchhaltung enthalten. Daher finden auch Auswertungen über den Wortlaut Kasse oder Bank statt, nicht über Konto 1000 bzw. 1200. |
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gseier
213 Beiträge |
Gesendet am: - 18/11/2009 : 20:07:44
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Ja, danke für den Hinweis. 1000 und 1200 sind aber Finanzkonten, keine Erlöskonten. |
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mechanicus
Germany
2075 Beiträge |
Gesendet am: - 19/11/2009 : 08:11:50
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Zitat:
Hinweis zur Buchhaltung: Wenn in adad95 bei einer Buchung angegeben wird auf Kasse oder Bank buchen, ist dies nicht gleich dem Erlöskonto 1200 oder 1000. In adad95 ist eine einfache Buchhaltung (Einnahmen-Überschussrechnung) keine doppelte Buchhaltung enthalten. Daher finden auch Auswertungen über den Wortlaut Kasse oder Bank statt, nicht über Konto 1000 bzw. 1200.
Nun ja, es finden schon korrekte Buchungen mit Konto-Gegenkonto statt. Natürlich nicht im Rahmen einer Bilanzierung, sondern einer EÜ-Rechnung. Deshalb sind die OffenenPosten ja auch nicht gegengebucht in den Forderungen/Verbindlichkeiten, sondern nur eine informelle Aufstellung.
M.f.G. mechanicus |
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