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schwefelbad

Deutschland
162 Beiträge

Gesendet am: - 20/10/2005 :  18:55:14  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche schwefelbad's Homepage
Kunde 30417

Wir erhalten von den Abrechnungsstellen teilweise Rechnungsabzüge, weil der eingegebene Indik.-Schlüssel die verschriebene Anwendung nicht erlaubt.

Kann man von Leistungsanbieter erwarten, dass er Indik.-schlüssel und mögliche Anwendung prüfen muss.
Oder müssen die Krankenkasse nicht auf jeden Fall die verschriebene Anwendung bezahlen, obwohl der Arzt nicht den richtigen Indik.-Schl. für diese Anwendung vorgegeben hat.

Ist es im ADAD-PRG denkbar, eine Prüfung vorzunehmen, dass die abzurechnende Anwendung bei dem eingegebenen Indik.-Schlüssel erlaubt ist.

Für eine Nachricht bedanken wir uns

Schwefelbad Steinbeck
Georg Langelage



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