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Schimanski
99 Beiträge |
Gesendet am: - 20/06/2012 : 11:37:55
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Bei Unterbrechung der Behandlung geben wir im Rezept unter "Begründung" immer an: Z. Bsp. Krankenhaus 18.6.12 - 20.6.12 Wie funktioniert das jetzt? Punkte. Striche ... will das Programm nicht mehr haben. Find ich nicht so toll. |
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mechanicus
Germany
1873 Beiträge |
Gesendet am: - 20/06/2012 : 12:22:34
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Ich weiß ja nun nicht, welche Rahmenverträge Du hast, aber bei uns sind Unterbrechungen nur bei den VdeK-Kassen vorgesehen.
Im Vertrag steht dazu:
Wird die Behandlung länger als 10 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch
verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in den begründeten
Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem
verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten / Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub
des Patienten / Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der
Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben
(T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf
dem Verordnungsblatt. Du schreibst einen dieser drei Buchstaben rein und fertig. Für Deine Prosa sehe ich keinen Grund.
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yupii
165 Beiträge |
Gesendet am: - 21/06/2012 : 08:20:26
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also, nach den neuen Heilmittelrichtlinien gilt generell eine maximale Unterbrechung von 14 Kalendertagen ( Rahmenverträge hin oder her )für alle gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb geht`s jetzt in die Verhandlungen, wenigstens für Langfristverordnungen und Dauerpatienaten den Unterbrechungszeitraum zu verlängern.
Gruss Uwe |
Geändert durch - yupii am 21/06/2012 08:21:41 |
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mechanicus
Germany
1873 Beiträge |
Gesendet am: - 21/06/2012 : 08:52:11
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Zitat: Ersterfassung durch yupii
also, nach den neuen Heilmittelrichtlinien gilt generell eine maximale Unterbrechung von 14 Kalendertagen ( Rahmenverträge hin oder her )
Das setzte ich als bekannt voraus. Es ging ja wohl nur um die Begründung in der Abrechnung. Welche Verhandlungen meinst Du? Im Rahmenvertrag ist die sogenannte "Salvatorische Klausel" vorhanden, so dass die HMR (und somit auch die dort festgelegten Unterbrechungsbedingungen) hier automatisch in den Vertrag einfließen. Habe ich jedenfalls so verstanden und seit Beginn der neuen HMR (1.7.2011) keine Beanstandungen wegen der Unterbrechungen gehabt. |
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yupii
165 Beiträge |
Gesendet am: - 21/06/2012 : 09:05:47
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Mein Verband teilte mir mit, dass seit den neuen Heilmittelrichtlinien generell für alle Kassen und alle Verordnungen die maximale Unterbrechungsdauer von 14 Tagen gilt. Wenn es bis jetzt noch keine Beanstandungen bei dir gab, sei zufrieden. Aber wehe bei den AOK`s weicht nur eine Kleinigkeit von den Richtlinien auf der Verordnung ab, dann ist der Leistungserbringer der Dumme und darf auf die Begleichung der Rechnung seitens der Krankenkasse ( hier nur die AOK) großzügig verzichten. Das ist uns mit mehreren Verordnungen, die vor fast einem Jahr zur Abrechnung eingereicht worden sind, passiert. Und es war insgesamt ein nicht unerheblicher Betrag. Und du kannst nix dagegen machen, weil ja der Leistungserbringer in der Prüfpflicht ist. Mein Verband schrieb, dass sie in Verhandlunge stehen, um die Frist der Unterbrechung für Langfristverordnungen und Dauerpatienten stehen, aber das wird sicherlich, wie gewohnt, dauern.
Gruss Uwe |
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mechanicus
Germany
1873 Beiträge |
Gesendet am: - 21/06/2012 : 09:32:26
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Die AOK's als RVO-Kasse haben diese begründeten längeren Unterbrechungen ja auch nicht in den Rahmenverträgen. Diese Möglichkeit gibt es nur bei den VdeK-Kassen. Ich beziehe mich natürlich nur auf Verträge mit unseren Verband IFK. |
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Chris
80 Beiträge |
Gesendet am: - 22/06/2012 : 08:53:54
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Wollte Euch nur mal kurz mitteilen,dass die AOK Hessen, die erste Krankenkasse bei uns (Marburg/Lahn) war, die uns über die veränderten Fristen informiert hat.(14 Tage nach Ausstellung Behandlungsbeginn, 14 Tage unbegründete Unterbrechung, 20 Tage begründete Unterbrechung) Allerdings ist die Begründung "Krankheit des Therapeuten" mit Vorsicht zu genießen. Tipp: bei Unsicherheit KK anrufen und Ergebnis auf dem Rezept notieren.Läuft bei uns bestens. Grüße Christiane |
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laus
Germany
144 Beiträge |
Gesendet am: - 22/06/2012 : 12:14:22
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14 Tage maximale Unterbrechung gilt für alle Kasen. Siehe HMR 2011 §14(1) und §16(3) |
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mechanicus
Germany
1873 Beiträge |
Gesendet am: - 22/06/2012 : 12:39:26
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Zitat: Ersterfassung durch Chris
(...) die uns über die veränderten Fristen informiert hat.(14 Tage nach Ausstellung Behandlungsbeginn, 14 Tage unbegründete Unterbrechung, 20 Tage begründete Unterbrechung) Allerdings ist die Begründung "Krankheit des Therapeuten" mit Vorsicht zu genießen. Tipp: bei Unsicherheit KK anrufen und Ergebnis auf dem Rezept notieren.Läuft bei uns bestens. Grüße Christiane
Da hast Du aber nette Vertragspartner. Nach den HMR §15 soll die Behandlung INNERHALB von 14 Kalendertagen begonnen werden. D.h., das Rezeptausstellungsdatum zählt in der 14-Tages-Frist mit. Eine begründete Unterbrechung länger als die 14 Tage sehen die HMR auch nicht vor.
Anrufen ist immer so eine Sache. Wenn tatsächlich eine Rechnungskürzung stattfindet, kann sich nach ein paar Monaten der Sachbearbeiter nicht daran erinnern. Wir fragen grundsätzlich bei Unklarheiten per E-Mail an. |
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Chris
80 Beiträge |
Gesendet am: - 22/06/2012 : 15:00:24
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Ich muss die AOK Hessen loben, nach anfänglichen enormen Schwierigkeiten (Stempel u. Unterschrift für jeden Kugelschreiberstrich)wurde meine Penetranz, jeden Cent einzufordern, belohnt. Wir haben hier eine Anlaufstelle im Hauptcenter der Aok in Dillenburg, die jedes Gespräch im System hinterlegen u. schnell u. unkoventionell handelt.Die Abrechnungsstelle in Leipzig dagegen hat wenig bis null Ahnung, so dass sich jeder Einspruch lohnt, wenn man weiß wovon man spricht.( Übrigens zählt das Rezeptausstellungsdatum bei einer Unterbrechung nicht mit)Grüße Christane |
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