Die 7 steht für Heilmittelerbringer Podologen. Die Pos 79 901 und 79 902 sind zusammen mit dem Wegegeld 79 907 nach den aktuellen Verträgen nur noch im Tarif der IKK abrechenbar. In allen anderen Tarifgruppen gelten die Nachfolgepositionen 79 933 oder 79 934 (Pauschalen ohne Wegegeld).