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eporter

78 Beiträge

Gesendet am: - 19/03/2013 :  17:25:44  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo wie schauts aus mit der Möglichkeit der Schnittstelle zu Datev.


das ist nach der Beschleunigung durch die SQLVariante noch eine weitere Zeitersparnis. Wir muessen dann das Kassenbuch nicht nocheinmal extra für das Steuerbüro abschreiben.

Gerne bin ich bereit den Preis der Mitbewerber zu zahlen, weil wir dann besser für in die Zukunft (direkte Schnittstelle ins Steuerbüro und Finanzamtprüfung) gerüstet sind.


danke im voraus

(habs nochmal reingestellt, weil meine Frage nicht beantwortet wurde)

Ridler Datentechnik

Deutschland
1107 Beiträge

Gesendet am: - 20/03/2013 :  14:02:01  Profil ansehen  Besuche Ridler Datentechnik's Homepage  Antwort mit Zitat
Nach unserer Auffassung erfüllen wir schon lange die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Datenbereitstellung unmd Archivierung.
Auch für eine Finanzamtprüfung nach GDPdU - Standard ist alles vorhanden.

Bekannterweise besteht in der Buchungsübersicht die Exportmöglichkeit gefilterter und auch gruppierter Belege in den Formaten XLS, RTF, PDF und CSV.

Jeder Steuerberater, der das einlesen will, kann das auch einlesen.
https://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=124986
www.elektronische-steuerpruefung.de
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 22/03/2013 :  22:29:52  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Ersterfassung durch Ridler Datentechnik

Nach unserer Auffassung erfüllen wir schon lange die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Datenbereitstellung unmd Archivierung.
Auch für eine Finanzamtprüfung nach GDPdU - Standard ist alles vorhanden.(...)


Die Hotline schrieb hier:
Zitat:
Immer wieder wird die in adad95 enthaltene einfache Buchhaltung mit einer doppelten Buchhaltung verwechselt.


Also entspricht diese "einfache" Buchhaltung, die ja nicht wie vorgeschrieben eine doppelte ist, den GDPdU?

Im betreffenden Schreiben des BMF vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01 wird allerdings an mehreren Stellen die Voraussetzung der GoBS erwähnt.

Im übrigen kann es nicht erwünscht sein, der Finanzbehörde durch den Zugang zu einem Praxisverwaltungsprogramm Einsicht in Patientendaten zu gewähren. Die sind geheim und gehen nur einem ausgewählten Personenkreis was an. Finanzbeamte gehören diesem Personenkreis definitiv nicht an!
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