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roma
112 Beiträge |
Gesendet am: - 26/11/2013 : 10:30:57
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Frage: wenn bei eine Polizeikasse die Rezepte gebührenpflichtig sind, ist mann dann als Praxis vepflichtetdie Gebühren einzunehmen oder kann mann dass auch die Kasse selber überlassen??? Wir können doch nicht immer wissen welche Polizeikasse gebührenpflichtig (z.B. in MV) ist und welche nicht (z.B. in SH). |
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Christiane
147 Beiträge |
Gesendet am: - 26/11/2013 : 11:39:03
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Ich nehme an Du meinst die Zuzahlung oder? Verpfichtet bist Du zu garnichts, aber Du wirst es bei Deiner Abrechnung abgezogen bekommen und dann müßtest Du es vom Pat.nachfordern.
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roma
112 Beiträge |
Gesendet am: - 26/11/2013 : 13:26:01
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WITZIG   |
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Christiane
147 Beiträge |
Gesendet am: - 26/11/2013 : 14:01:58
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Mein Kommentar war eigentlich ernst gemeint, der Leidtragende bist Du als KG,die Kassen interessiert es meistens nicht ob Du Dein Geld bekommst oder nicht, gerade im Bezug auf die Zuzahlungen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich mich mit einem Anruf bei der jeweiligen Krankenkasse vor Abrechnung des Rezeptes immer besser gestanden habe.
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roma
112 Beiträge |
Gesendet am: - 26/11/2013 : 16:25:43
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Ist mir völlich klar, aber dass war es vorher auch schon.
Mir geht es darum, ob mann vepflichtet ist bei nicht gesetzliche Kassen Gebühren zu kassieren oder nicht. |
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Christiane
147 Beiträge |
Gesendet am: - 29/11/2013 : 11:15:44
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So ich habe jetzt mal bei unserem Verband angerufen (IFK) und habe folgende Information erhalten:
Grundsätzlich sind wir nicht verpflichtet bei nicht gesetzlichen Krankenkassen Gebühren zu kassieren. Hat der Patient ein normales Kassenrezept(Muster 13) so wird dieses als gebührenfrei abgerechnet.
Ich kann hier nur für Hessen sprechen.( So ganz ohne Recherche geht's denn dann doch nicht ) Schönes Wochenende
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mechanicus
Germany
1983 Beiträge |
Gesendet am: - 30/11/2013 : 18:45:34
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Sachen. Die Frage von roma ist nicht wirklich wichtig, ich hätte da kein Aktion mit Anruf usw. gemacht. Der Arbeitsaufwand, eine eventuell gekürzte Rechnung der Polizeikasse zu klären, ist bedeutend größer, als die Zuzahlung zu kassieren.
roma hätte sich auch selber informieren können, dazu ist das Internet da. Rechtsgrundlage ist das SGB V, wo klipp und klar die Zuzahlung geregelt ist. Man benötigt dazu nur die Suchfunktion.
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roma
112 Beiträge |
Gesendet am: - 03/12/2013 : 15:14:57
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Christiane, ich danke dir ganz herzlich.
Mechanicus, wenn alle so denken, ändert sich auch nie was. |
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Christiane
147 Beiträge |
Gesendet am: - 04/12/2013 : 09:21:03
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Bitte gerne, ich habe dadurch auch wieder etwas dazu gelernt. Bis denn  |
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Thema  |
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