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Physiobert

Germany
33 Beiträge

Gesendet am: - 27/01/2014 :  17:56:01  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
ist es möglich die Anzahl der vom Arzt gewünschten Behandlungen pro Woche zu erfassen und automatisch auf Einhaltung zu prüfen wie z.B. im Heilmittelcheck ?

Entwicklung

Deutschland
1945 Beiträge

Gesendet am: - 30/01/2014 :  16:03:35  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Steht auf der TO DO-Liste
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Physiobert

Germany
33 Beiträge

Gesendet am: - 14/10/2014 :  22:41:12  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Leider habe ich auf der neuen Updateliste wieder keine Übererprüfung der Behandlungsanzahl pro Woche gefunden. Wird dieser Punkt noch eingepflegt oder evtl. in einer späteren Version erscheinen?
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Entwicklung

Deutschland
1945 Beiträge

Gesendet am: - 15/10/2014 :  13:14:21  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Prinzipiell ist es nicht schwierig die beiden benötigten Felder anzuzeigen.

Wenn wir anfangen die vom Arzt geforderte Frequenz zu prüfen beginnen die Probleme.
Beginnt die Berechnung der Frequenz mit Rezeptausstellungsdatum oder mit Behandlungsbeginn?
Sind Kalenderwochen gemeint oder 7 Tage?
Was ist mit dem in den RV und HMR genannten Maximalabständen zu Behandlungsbeginn und zwischen den Behandlungen? Diese Abstände werden bei der Abrechnung sicher geprüft. Da die Behandlungsfrequenz nicht übermittelt werden kann, wage ich eine Prüfung der Behandlungsfrequenz zu bezweifeln.
Welche Konsequenzen hat das überschreiten / unterschreiten der Behandlungsfrequenz?

Vielleicht kann mir jemand eine belastbare Quelle für Antworten auf diese Fragen geben. Diese Quelle sollte schriftlich, möglichst offiziell sein (Krankenkassen, Abrechnungsstellen, GKV, Verbände…).

Hinweise auf Meinungen in irgendwelchen Foren oder Aussagen in der Form "Meine Sachbearbeiterin von der Abrechnungsstelle XY hat in einem Telefonat …." sind lieb gemeint, helfen aber nicht wirklich weiter.

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medithera

Deutschland
19 Beiträge

Gesendet am: - 28/10/2014 :  19:24:58  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche medithera's Homepage  Antwort mit Zitat
für mich wäre die Überprüfung durch adad nicht zwingend notwendig, weil die Kassen da auch noch unterschiedlich reagieren.

Die Eingabemöglichkeit in der Rp-Maske fände ich praktisch weil sie mich noch einmal darauf aufmerksam macht, ob ich die Frequenz vom Arzt ändern lassen sollte.
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 31/03/2017 :  13:54:56  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Heute bekam ich eine Rechnungskürzung der AOK, weil die Behandlungsfrequenz nicht eingehalten wurde.
Scheinbar steht diese Angelegenheit seit 3 Jahren auf der ToDo-Liste, ohne dass sich was getan hat. (Erstmalige Erwähnung war vor 10 Jahren (!) hier.
Die Auswertung sollte mit dem ersten Behandlungsdatum beginnen und Feiertage mit einbeziehen (heißt auf dem Rezept ja auch "Anzahl pro Woche").
Kann ja irgendwie nicht all zu schwierig sein, zumal der Platz in der Rezeptmaske neben dem Hausbesuch bei Längenanpassung des Feldes Indikationsschlüssel vorhanden wäre.
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herrmanj

Germany
1032 Beiträge

Gesendet am: - 31/03/2017 :  20:09:59  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Mich würde interessieren was die AOK konkret moniert hat. Würde der Angelegenheit etwas mehr Würze geben.

Jan H.
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herrmanj

Germany
1032 Beiträge

Gesendet am: - 31/03/2017 :  20:14:08  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Wir hatten bisher nur mal Kürzungen wenn die geforderte Frequenz 1xWoche war und wir mehr als 1x gemacht gaben. Ansonsten ist selbst die AOK an dieser Stelle recht human.

Jan H.
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 01/04/2017 :  00:13:02  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
herrmanj: Mich würde interessieren was die AOK konkret moniert hat.
Anzahl pro Woche war 2 verschrieben, wir haben 3 mal durchgeführt. War ein Versehen wegen Terminverschiebung.

Wurde bislang tatsächlich sonst nie moniert. Meine mich aber erinnern zu können, von der AOK Niedersachsen vor einiger Zeit ein Schreiben bekommen zu haben, in dem die Frequenzprüfungen angekündigt wurden.

Geändert durch - mechanicus am 01/04/2017 11:29:24
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TFZ

367 Beiträge

Gesendet am: - 01/04/2017 :  13:21:02  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche TFZ's Homepage  Antwort mit Zitat
Also wir hatten bereits vor Jahren mehrmals Absetzungen von gesetzlichen Krankenkassen bei Frequenzüberschreitungen. Die BG hat auch schon komplette Behandlungsserien abgesetzt, diesmal allerdings wegen Frequenzunterschreitungen...Seither prüfen wir vor der Abrechnung nochmal "händisch" die Einhaltung der Frequenz, um diese ggf. vom Arzt ändern zu lassen. Bei den gesetzlichen Kassen kommt es wohl darauf an, an welchen Dienstleister die Abrechnung outgesourct wurde. Die sind meist äußerst penibel und setzen alles ab, was nicht haarklein eingehalten wurde. Sehr schlechte Erfahrungen haben wir auch mit der Verwaltungs-BG gemacht (Absetzung der kompletten Behandlungsserie, weil zwischendurch statt 3x wöch. nur 2x wöch. behandelt wurde...).
Fazit: auch ich fände die Option auf Prüfung der Frequenz sinnvoll, es sollte aber nicht auf Kosten der "Performance" gehen.
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 01/04/2017 :  19:00:52  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
TFZ: Fazit: auch ich fände die Option auf Prüfung der Frequenz sinnvoll, es sollte aber nicht auf Kosten der "Performance" gehen.
Nee, Bange machen ist nicht, die Leute verstehen ihr Handwerk, das ist nur eine einfache Abfrage.
Sollte ungefähr so gehen:
  • Behandlungsdatum in Kalenderwoche umwandeln (In der Linux Shell geht das ganz einfach mit date +%V -d $a, wobei $a die Variable des Behandlungsdatums ist).
  • Abfragen, ob die Anzahl der gleichen Werte der Frequenz entspricht.
  • Aktion (PopUp oder irgend was).
Das ist keine Hexerei und Rechenpower ist dafür auch nicht nötig.

Edit:
Wenn schon die Behandlungsdaten zur Abfrage in Kalenderwochen umgesetzt werden, kann auch eine weitere Prüfung durchgeführt werden, ob eine Folgekalenderwoche kleiner ist als die Vorgängerwoche.
Das ist bekanntlich beim Jahreswechsel der Fall und könnte zu einer automatischen Zuzahlungskorrektur bei im Vorjahr zuzahlungsbefreiten Rezepten führen.
Es werden dann automatisch nur die Behandlungsdaten im neuen Jahr auf zuzahlungspflichtig gesetzt bei gleichzeitigen Popup.
Die Markierung per Hand würde entfallen.

Geändert durch - mechanicus am 02/04/2017 13:03:02
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Entwicklung

Deutschland
1945 Beiträge

Gesendet am: - 04/04/2017 :  10:46:23  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Zitat:
Wenn schon die Behandlungsdaten zur Abfrage in Kalenderwochen umgesetzt werden, kann auch eine weitere Prüfung durchgeführt werden, ob eine Folgekalenderwoche kleiner ist als die Vorgängerwoche.
Das ist bekanntlich beim Jahreswechsel der Fall und könnte zu einer automatischen Zuzahlungskorrektur bei im Vorjahr zuzahlungsbefreiten Rezepten führen............

Naja im aktuellen Jahr hätte die Art der Berechnung gut funktioniert. Beim nächsten Jahreswechsel klappt’s schon nicht mehr so toll. Da liegt MO der 31.12 in der KW 1
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 05/04/2017 :  00:28:11  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Gut, kann man abtun mit Sylvester.
Es ist aber tatsächlich etwas komplizierter zum Jahreswechsel als ich dachte.
Nach der ISO 8601 ist die erste Kalenderwoche diejenige, die den ersten Donnerstag enthält. Deshalb kommt es schon häufiger vor, dass die erste Kalenderwoche des neuen Jahres Tage des alten Jahres enthält.

Dann also bitte die automatische Zuzahlung nach Prüfung der Jahreszahl des Behandlungsdatums.
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Entwicklung

Deutschland
1945 Beiträge

Gesendet am: - 05/04/2017 :  16:14:36  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Also beim automatischen Splitten von Zuzahlungen bin ich ein wenig vorsichtig. Das gibt dann schnell viele Buchungen und es gibt Fälle, wo der Patient dann ab dem 2.1. schon wieder Zuzahlungsbefreit ist.

Ich werde mir aber überlegen ob wir einen Zuzahlungssplitting – Assistenten bauen. Ich habe schon sehr oft beobachtet, dass die Termine erst bei der Freigabe eingetragen werden. In diesem Fall läuft der Assistent voll ins leere.

So genug OT
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Entwicklung

Deutschland
1945 Beiträge

Gesendet am: - 05/04/2017 :  16:18:48  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Ab der nächsten Version (1050) wird bei der Freigabe des Rezeptes die Überschreitung der Behandlungsfrequenz geprüft und gemeldet. Die Freigabe als solches wird aber nicht gesperrt.

Die Überprüfung der Mindestfrequenz ist derzeit nicht geplant.
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 05/04/2017 :  18:35:36  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Völlig ausreichend, herzlichen Dank!
Lässt sich das vielleicht auch zusätzlich über den "Abstand"-Knopf in der Rezeptmaske auslösen? Dann hätte man schon vor der Freigabe einen Überblick.
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 06/04/2017 :  00:04:53  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Entwicklung: Ich habe schon sehr oft beobachtet, dass die Termine erst bei der Freigabe eingetragen werden.
Der Trend geht aber scheinbar zur Nutzung des eingebauten Terminplaners, damit verliert das Argument an Gewicht.
Ist aber nicht so wichtig, fiel mir als Komfortmerkmal nur so ein.
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 09/05/2018 :  15:22:55  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Entwicklung:    Die Überprüfung der Mindestfrequenz ist derzeit nicht geplant.
Würde nun aber Sinn machen. Ich habe erstmals von der DDG (Barmer) eine Kürzung erhalten, weil die Mindestfrequenz nicht eingehalten wurde und ein Vermerk auf der Verordnung fehlte.
Die Rechtmäßigkeit dieser Kürzung aufgrund der HMR wurde mir vom IFK bestätigt.

Geändert durch - mechanicus am 09/05/2018 15:25:28
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Physiobert

Germany
33 Beiträge

Gesendet am: - 10/05/2018 :  17:02:18  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Seit der letzten Vergütungserhöhung haben die Kassen wie zu erwarten war den Krieg erklärt um ihre Mehrkosten durch Absetzungen auszugleichen.
Ich hatte bei der letzten Abrechnung auch Absetzungen wegen nicht einhalten der Mindestfrequenz. Auf Rückfrage bei der Abrechnungsfirma sagte mir die Dame das auf ihrer letzten Fortbildung extra darauf hingewiesen wurde das alle Frequenzabweichungen ohne Begründung abzusetzen seien.Auf Rückfrage beim ZVK bestätigte die Mitarbeiterin die Rechtmäßigkeit des Vorgehens. Das Ganze steht für mich im Wiederspruch zum Heilmittelkatalog in dem von einer Frequenzempfehlung gespochen wird und der Möglichkeit bis zu 14 Tagen ohne Begründung zu unterbrechen.
Leider sitzten die Kassen am längeren Hebel weshalb ich ADAD auffordern möchte die Frequenzunterschreitung ebenfalls automatisch zu prüfen.
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 10/05/2018 :  18:25:18  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Physiobert:    (...) Das Ganze steht für mich im Wiederspruch zum Heilmittelkatalog in dem von einer Frequenzempfehlung gespochen wird und der Möglichkeit bis zu 14 Tagen ohne Begründung zu unterbrechen.
Nun ja, § 16 Abs. 2 HMR ist da recht eindeutig:

Sind auf dem Verordnungsvordruck Angaben zur Frequenz der
Heilmittelbehandlung gemacht, ist eine Abweichung davon nur zulässig, wenn
zuvor zwischen der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt und der Therapeutin
oder dem Therapeuten ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde. 2 Die
einvernehmliche Änderung ist von der Therapeutin oder dem Therapeuten auf
dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.


Solange die Verordnung gültig bleibt (bei Behandlungsunterbrechung lt. HMR innerhalb 14 Tagen oder lt. Rahmenverträge länger), kann die Frequenz nachgebessert werden, außerhalb der erlaubten Unterbrechung nicht. Dann ist das Geld tatsächlich weg.
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Physiobert

Germany
33 Beiträge

Gesendet am: - 10/05/2018 :  19:45:39  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Frequenzvorgabe 2/Wo: Pat hat am Donnerstag seinen ersten Termin und an einem Montag seinen letzten soll ich dann jedesmal den Vertragsarzt konsultieren oder dem Patienten erst einen Termin in der Woche darauf geben ? Das ganze ist doch bürokratischer Nonsens und wurde bei mir zumindestens die letzten 14 Jahre nie beanstandet.
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