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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 13/04/2015 :  14:24:08  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo, hat jemand schon mal ein Rezept abgerechnet, auf dem als KK das Sozialamt eingetragen ist. Habe meine Praxis in Hessen.
Grüße

felix

Deutschland
182 Beiträge

Gesendet am: - 14/04/2015 :  08:10:40  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche felix's Homepage  Antwort mit Zitat
Guten Morgen,bei uns gelten da die Sätze der AOK,bin allerdings in NRW,müsste aber bundesweit so geregelt sein.
MfG
Felix
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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 14/04/2015 :  08:46:46  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Danke, ich hatte es mir fast gedacht. Habe mittlerweile in meinen Unterlagen die Bestätigung gefunden.
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 16/04/2015 :  22:08:11  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass diese Rezepte häufig genehmigungspflichtig sind. Also besser vorher dort anrufen und ggf. schriftlich um eine Genehmigung nachsuchen.
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Jane

257 Beiträge

Gesendet am: - 17/04/2015 :  08:39:59  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Bei mir hat das mit dem Anrufen insofern nicht geklappt, da dieses Amt
sich ständig auf seinen Datenschutz beruft. Man war noch nicht mal gewillt mir darüber Auskunft zu geben, ob es genehmigt werden muss oder nicht. Das braucht kein Mensch. In Zukunft werden wir diese Rezepte dem Patienten wieder mitgeben, mit der Info, dass er/sie sich bei dem entsprechenden Fallmanager rückversichern muss, ob es bezahlt wird oder nicht. Dieser ganze Vorgang hat mich zwei Tage gekostet und eine Menge Nerven.
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laus

Germany
144 Beiträge

Gesendet am: - 17/04/2015 :  14:54:38  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche laus's Homepage  Antwort mit Zitat
Ich behandle gerade Asylbewerber, die bei uns auch vom Sozialamt bezahlt werden. Die Dame vom Amt wies darauf hin, dass die Sätze sich ungefähr an den üblichen Sätzen , sprich gesetzliche Kassen, orientieren sollten.
Ich nehme die BG-Sätze und erstelle eine Kostenträgerrechnung.
Klappt bisher.
Im Zweifelsfall den Patienten mit einem Schreiben, in dem die Preise aufgelistet sind, beim Sozialamt vorbeischicken und diese bestätigen lassen.
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